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Angaben Riesterrechner bei ihre-vorsorge.de

von Thomas B.16.01.2012 | 14:11
1440 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich nutze jährlich den Riester-Rechner hier auf der Website um meinen Riestersparbetrag jährlich neu auszurechnen. Meine Frau und ich haben beide einen eigenständigen Riester-Rente Sparvertrag und sind verheiratet. Jetzt habe ich im Riester-Rechner aber immer die Option "nicht verheiratet" ausgewählt!? So habe ich jede Sparrate einzeln ausgerechnet! Ist das richtig? Bin mir da jetzt sehr unsicher... Danke Thomas

4 Antworten

Tagam 16.01.2012 | 17:20
Hallo Thomas, die Option "verheiratet" hat lediglich den Sinn, dass man dadurch eine "abgeleitete Förderung" berechnet wird. D.h. Ihre Partnerin kann die ganzen Zulagen erhalten (154 Grundzulage + ggfalls 185 oder 300 Kinderzulage) erhalten, ohne dass sie auch 4% ihres Vorjahreseinkommens einzahlen muss. Bei ihr reichen seit 2012 60 Euro im Jahr. Voraussetzung: Sie leisten ebenfalls mindestens den Eigenbeitrag von 60 E/Jahr und leben nicht getrennt. Zur richtigen Berechnung können Sie übrigens auch immer den Anbieter befragen - der hat eine Auskunftspflicht.
DarkKnight RVam 17.01.2012 | 07:57
@Tag Ich glaube kaum, dass sich jemand aussuchen kann, ob er unmittelbar oder nur mittelbar förderberechtigt ist. Wenn die Ehefrau vom Thomas B. unmittelbar zulagenberechtigt ist, dann werden 60 Euro eventuell zu wenig sein..... @Thomas Bitte noch weitere Angaben machen. Wer ist wie zulagenberechtigt. Eine unmittelbare Zulagenberechtigung besteht z. B. bei in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten. Das mit dem "nur" verheiratet ist nicht ganz korrekt. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauerhaft getrennt leben und ihren Wohnsitz in einem EU/EWR Staat haben, kann die Frau einen abgeleiteten (mittelbaren) Zulagenanspruch haben. Dazu müssen Sie beide eigene Riester-Verträge abgeschlossen haben (dies ist bei Ihnen der Fall). Ist Ihre Frau nur mittelbar Zulagenberechtigt, dann können Sie von den zu zahlenden 4% Ihre Zulage und die Ihrer Frau abziehen, um so auf den zu zahlenden Betrag zu kommen. Bitte dran denken, wenn Kinder da sind, könnte die Ehefrau auch ohne Erwerbstätigkeit zum unmittelbar berechtigten Personenkreis zählen, weil sie aufgrund der Kindererziehungszeit rentenversicherungspflichtig ist! 8)
Thomas B.am 17.01.2012 | 08:04
Hallo und Moin moin, Danke für die Ausführungen. Diese haben mir bereits geholfen, da ich nur ein wenig verunsichert war. Meine Frau ist Beamtin und unmittelbar zulagenberechtigt. Mir ist auch klar das bei ihr 60€ nicht reichen, da es der Mindestbetrag ist. Aber mit Hilfe der normalen Rechnung 4% des letztjährigen zu versteuernden Bruttos - Zulage 154 - Zulage für ein Kind, kann ich mir ihre Sparrate sehr gut und einfach ausrechnen! Danke für die Tipps
DarkKnight RVam 17.01.2012 | 15:24
Noch ein Tipp, wenn Sie unmittelbar zulenberechtigt sind....dann soll ihre Frau mal die Einverständniserklärung gegenüber ihrem Dienstherrn zurücknehmen.......mal schaun, was dann passiert.......... ....hmmmmm, dann könnten 60 Euro reichen, weil sie nicht mehr unmittelbar berechtigt ist 8)8)8)8)
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