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Experten-Antwort

Angaben zum Beschäftigungsverhältnis

von Antragsteller06.05.2016 | 13:28
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Hallo in die Runde, ich habe vor einiger Zeit einen Antrag auf EM-Rente gestellt, da ich seit langem arbeitsunfähig bin. Die DRV hat mir nun ein Formular zugesandt, in dem mein Arbeitgeber 'Angaben zum Beschäftigungsverhältnis' machen muss. Das Problem ist, dass ich meinem AG erst mal nichts von dem Antrag gesagt habe, sondern abwarten, ob der Antrag bewilligt wird. Kann mir jemand sagen, was der Hintergrund für dieses Formular ist? Ist dieses Formular Standard bei einem EM-Rentenantrag? Im Internet habe ich kaum irgend welche Infos in der Hinsicht bekommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage welche arbeitsrechtliche Auswirkung eine Teil- oder Vollrente wegen Erwerbsminderung hat, wird der Arbeitgeber doch beantworten können, das sollte sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.

In Hinblick auf eine mögliche Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit könnte auch wichtig sein, welche Stellung Sie innehaben (z.B. Facharbeiter) und ob Sie entsprechend entlohnt werden. Dass der RV Träger sich da nicht einzig auf Ihre eigenen Angaben verlässt, könnte man doch nachvollziehen.

Im übrigen würde ich auch raten Montagmorgen anzurufen und persönlich nachfragen. Die Sachbearbeitung, die den Vorgang bearbeitet und die Akte auf dem Tisch hat, kann wahrscheinlich zielführender antworten als ich ohne Kenntnis des Einzelfalles.

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7 Antworten

Schadeam 06.05.2016 | 13:49
Welche Fragen werden denn in diesem Formular an der Arbeitgeber gerichtet? Möglicherweise geht es darum, was Sie dort genau machen, eventuell um prüfen zu können ob eventuell ein Berufsschutz vorliegt. Aber helfen Ihnen Spekulationen im Forum wirklich weiter? Wäre es nicht weitaus sinnvoller und effektiver am Montag den Absender des Schreibens anzurufen (die Durchwahl ist doch sicher angegeben?) und Ihre Fragen direkt bei der DRV Sachbearbeitung zu stellen?
Antragstelleram 06.05.2016 | 16:14
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Danke für die Antwort. Mir geht es sicher nicht um Spekulationen. Da Sie mich fragen, um was für Fragen es geht, scheinen Sie das Formular "Angaben zum Beschäftigungsverhältnis" auch nicht zu kennen. Das ist genau mein Eindruck, dass es eher selten beim EM Antrag einen Rolle zu spielen scheint. Da ist kaum Info zu finden, was es damit auf sich hat und in welchen Fällen die DRV es benötigt. Gefragt wird u.a. welche Auswirkungen eine EM-Rente auf ds Beschäftigungsverhältnis hätte. Ich verstehe nicht welche Bedeutung dies für die Bewilligung einer EM-Rente hätte. Klingt aber so, als ob sich mein AG jetzt überlegen soll, wie er auf den Antrag reagiert (und genau das möchte ich ja erst mal nicht, da ich ja nicht weiß, wie die DRV wiederum meinen Antrag beuerteilt). Eine andere Frage ist die genaue 'Berufsstellung' Da könnte es sicher um den Berufsschutz gehen. Allerdings habe ich im EM Antrag genau meine Berufsstellung und tarifliche Vergütung genannt. Ich bin übrigens vor 02.01.1961 geboren, da spielt ja der Berufsschutz eine Rolle.
Herz1952am 06.05.2016 | 17:04
Woher soll der Arbeitgeber auch wissen, welche Rente Sie vielleicht bekommen. Diese kann unterschiedliche Auswirkungen auf Ihr Beschäftigungsverhältnis haben, sogar die, dass er Sie entlassen muss. Am besten Sie folgen dem Rat von Schade und rufen bei der DRV an. Vielleicht sagt Ihnen auch der Sachbearbeiter, was da drin stehen kann oder sollte. Vielleicht genügt auch der Vermerk "ist noch nicht vorhersehbar". Das wäre vermutlich das "ehrlichste".
Herz1952am 07.05.2016 | 17:41
@Experte, das ergibt sich nur aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen und man kann dies nicht vorher beurteilen, Es steht auch nicht in einem Arbeits- oder Tarifvertrag. Es wäre ein Blick in die "Glaskugel". Aber der Anruf wird den "Knoten" schon entwirren.
Antragstelleram 07.05.2016 | 18:28
Vielen Danke für die Antworten. Ich werde auf jeden Fall am Montag anrufen. Was mich aber schon wundert ist, dass offenbar niemand hier das Formular kennt, scheint also nicht die Regel zu sein, dass das verlangt wird. Im Internet habe ich auch keine Info über dieses Formblatt gefunden. Ich hatte gehofft, dass jemand aus seiner Erfahrung sagen kann, um was es da eigentlich geht.
Herz1952am 07.05.2016 | 17:46
Heureka, ich glaube ich habe es! Es geht wahrscheinlich nur um das Arbeitsverhältnis (Tätigkeitbeschreibung, Dauer, vielleicht noch Belastung). So was habe ich doch auch schon mal als "Arbeitgeber" gemacht.
Lisam 08.05.2016 | 11:55
Rufen Sie morgen bei der DRV an und sagen Sie, dass Ihr Arbeitgeber noch nichts von dem Rentenantrag weiß. Den Vordruck kann man ggf. dann auch später einsenden. Die Frage ist halt wie weit ist der Antrag schon, damit eine Entscheidung getroffen werden kann. Dann kann es sein, dass der Vordruck jetzt schon gebraucht wird.
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