Die Frage welche arbeitsrechtliche Auswirkung eine Teil- oder Vollrente wegen Erwerbsminderung hat, wird der Arbeitgeber doch beantworten können, das sollte sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.
In Hinblick auf eine mögliche Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit könnte auch wichtig sein, welche Stellung Sie innehaben (z.B. Facharbeiter) und ob Sie entsprechend entlohnt werden. Dass der RV Träger sich da nicht einzig auf Ihre eigenen Angaben verlässt, könnte man doch nachvollziehen.
Im übrigen würde ich auch raten Montagmorgen anzurufen und persönlich nachfragen. Die Sachbearbeitung, die den Vorgang bearbeitet und die Akte auf dem Tisch hat, kann wahrscheinlich zielführender antworten als ich ohne Kenntnis des Einzelfalles.