Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Angebot von LTA nach Antrag auf EMR

von BeeCa21.07.2025 | 11:42
316 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 02/2023 AU wegen massiver Schmerzen aufgrund vorrangig Wirbelsäulenerkrankung mit mehrmaligen OPs und Versteifung mehrerer Segmente, Depression, Fibromyalgie und chron. Schmerzsyndrom. Kürzlich absolvierte ich eine Reha. Entlassen wurde ich mit Leistungsvermögen unter 3 Stunden. Als Empfehlung stand orthopädische Weiterbehandlung sowie Neufeststellung nach 2 Jahren. (Keine explizite Erwähnung der EMR, es wurde mit mir jedoch seitens der Ärzte darüber gesprochen) Meinen Alltag kann ich kaum und nur mit Hilfe bewältigen und nur unter massiven Schmerzen. Eine regelmäßige Tätigkeit ist derzeit absolut nicht vorstellbar. Nun beantragte ich eine EMR und bin verunsichert, da ich von der DRV ein "Angebot auf Beantragung von LTA" bekommen habe. Ich könne dieses unter Nennung von Gründen ablehnen. Im Antrag steht "Ich nehme zur Kenntnis, dass ich ohne Angabe von Gründen der Weitergabe widersprechen kann. Das kann allerdings dazu führen, dass mir eine Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen wird, wenn ich zuvor schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden bin (§ 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch)." Verstehe ich es richtig, dass die "Androhung" der Leistungsversagung sich lediglich darauf bezieht, wenn man den Antrag -ohne Gründe- anlehnt? Sprich, wenn ich z. B. unter Nennung des Rehaergebnisses sowie medizinischer Gründe den Antrag nicht stelle, entstehen mir keine Nachteile im EMR-Antrag? Macht es Sinn eine Stellungnahme eines Arztes hinzuzufügen oder ist das nicht nötig, da das Angebot eher notwendige Formsache der DRV ist? Ich danke Ihnen vorab für eine Antwort! Mit freundlichen Grüßen, BeeCa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo BeeCa, 

 

Auf Grundlage des Entlassungsberichtes und sonstiger medizinischer Unterlagen, entscheidet die Rentenversicherung, ob eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie in Frage kommt und eine Erwerbsminderung dadurch abgewendet werden könnte. Sofern das Ergebnis diesbezüglich positiv ausfällt, werden sie von der Rentenversicherung dementsprechend informiert und erhalten die Unterlagen, um einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen zu können, wie es in Ihrem Fall geschehen ist. 


Sofern Sie eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können, so sollten Sie entsprechende Rücksprache mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger halten. Eine medizinische Stellungnahme ist nicht zwingend in allen Fällen erforderlich. Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird weiter bearbeitet werden, sobald das Verfahren im Bereich Rehabilitation abgeschlossen ist. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam 

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Fliederam 21.07.2025 | 12:14
Es gilt ja der Grundsatz "Reha vor Rente", das bezieht sich sowohl auf med. Leistungen, die Sie gerade hinter sich haben, als auf auf berufliche (LTA). Das Angebot von LTA deutet darauf hin, dass die DRV die Einschätzung der Rehaklinik (Leistungsvermögen von unter 3 Stunden/Tag) nicht teilt und LTA angezeigt hält, um Sie weiter im Erwerbsleben zu halten. Das Leistungsvermögen FESTSTELLEN kann eben nur die DRV. Wenn Sie und Ihre Ärzt*innen der Auffassung sind, dass Sie aus med. Gründen keine LTA absolvieren können und nicht erwerbsfähig sind, dann würde ich Ihnen, wie Sie selbst schon geschrieben haben, tatsächlich empfehlen dahingehend Stellung zu dem Angebot zu nehmen (also mit persönlicher und ärztlicher Stellungnahme). Alles Gute Ihnen!
Fliederam 21.07.2025 | 13:58
Naja, wenn dann "Flieder*in", ich bin ja eine Einzelperson. Aber schaffen Sie sich doch einfach ein Leben und kümmern sich um wichtigere Belange. Am besten arbeiten Sie auch an Ihrer Impulskontrolle, das kann man sogar mit einem Hund (sowohl Rüde als auch Hündin) trainieren :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026