Hallo BeeCa,
Auf Grundlage des Entlassungsberichtes und sonstiger medizinischer Unterlagen, entscheidet die Rentenversicherung, ob eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie in Frage kommt und eine Erwerbsminderung dadurch abgewendet werden könnte. Sofern das Ergebnis diesbezüglich positiv ausfällt, werden sie von der Rentenversicherung dementsprechend informiert und erhalten die Unterlagen, um einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen zu können, wie es in Ihrem Fall geschehen ist.
Sofern Sie eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können, so sollten Sie entsprechende Rücksprache mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger halten. Eine medizinische Stellungnahme ist nicht zwingend in allen Fällen erforderlich. Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird weiter bearbeitet werden, sobald das Verfahren im Bereich Rehabilitation abgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam