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Experten-Antwort

Angebot von LTA nach Antrag auf EMR

von BeeCa21.07.2025 | 11:42
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 02/2023 AU wegen massiver Schmerzen aufgrund vorrangig Wirbelsäulenerkrankung mit mehrmaligen OPs und Versteifung mehrerer Segmente, Depression, Fibromyalgie und chron. Schmerzsyndrom. Kürzlich absolvierte ich eine Reha. Entlassen wurde ich mit Leistungsvermögen unter 3 Stunden. Als Empfehlung stand orthopädische Weiterbehandlung sowie Neufeststellung nach 2 Jahren. (Keine explizite Erwähnung der EMR, es wurde mit mir jedoch seitens der Ärzte darüber gesprochen) Meinen Alltag kann ich kaum und nur mit Hilfe bewältigen und nur unter massiven Schmerzen. Eine regelmäßige Tätigkeit ist derzeit absolut nicht vorstellbar. Nun beantragte ich eine EMR und bin verunsichert, da ich von der DRV ein "Angebot auf Beantragung von LTA" bekommen habe. Ich könne dieses unter Nennung von Gründen ablehnen. Im Antrag steht "Ich nehme zur Kenntnis, dass ich ohne Angabe von Gründen der Weitergabe widersprechen kann. Das kann allerdings dazu führen, dass mir eine Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen wird, wenn ich zuvor schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden bin (§ 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch)." Verstehe ich es richtig, dass die "Androhung" der Leistungsversagung sich lediglich darauf bezieht, wenn man den Antrag -ohne Gründe- anlehnt? Sprich, wenn ich z. B. unter Nennung des Rehaergebnisses sowie medizinischer Gründe den Antrag nicht stelle, entstehen mir keine Nachteile im EMR-Antrag? Macht es Sinn eine Stellungnahme eines Arztes hinzuzufügen oder ist das nicht nötig, da das Angebot eher notwendige Formsache der DRV ist? Ich danke Ihnen vorab für eine Antwort! Mit freundlichen Grüßen, BeeCa

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.07.2025 | 12:28

Hallo BeeCa, 

 

Auf Grundlage des Entlassungsberichtes und sonstiger medizinischer Unterlagen, entscheidet die Rentenversicherung, ob eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie in Frage kommt und eine Erwerbsminderung dadurch abgewendet werden könnte. Sofern das Ergebnis diesbezüglich positiv ausfällt, werden sie von der Rentenversicherung dementsprechend informiert und erhalten die Unterlagen, um einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen zu können, wie es in Ihrem Fall geschehen ist. 


Sofern Sie eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können, so sollten Sie entsprechende Rücksprache mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger halten. Eine medizinische Stellungnahme ist nicht zwingend in allen Fällen erforderlich. Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird weiter bearbeitet werden, sobald das Verfahren im Bereich Rehabilitation abgeschlossen ist. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam 

 

 

5 Antworten

Fliederam 21.07.2025 | 12:14
Es gilt ja der Grundsatz "Reha vor Rente", das bezieht sich sowohl auf med. Leistungen, die Sie gerade hinter sich haben, als auf auf berufliche (LTA). Das Angebot von LTA deutet darauf hin, dass die DRV die Einschätzung der Rehaklinik (Leistungsvermögen von unter 3 Stunden/Tag) nicht teilt und LTA angezeigt hält, um Sie weiter im Erwerbsleben zu halten. Das Leistungsvermögen FESTSTELLEN kann eben nur die DRV. Wenn Sie und Ihre Ärzt*innen der Auffassung sind, dass Sie aus med. Gründen keine LTA absolvieren können und nicht erwerbsfähig sind, dann würde ich Ihnen, wie Sie selbst schon geschrieben haben, tatsächlich empfehlen dahingehend Stellung zu dem Angebot zu nehmen (also mit persönlicher und ärztlicher Stellungnahme). Alles Gute Ihnen!
Fliederam 21.07.2025 | 13:58
Naja, wenn dann "Flieder*in", ich bin ja eine Einzelperson. Aber schaffen Sie sich doch einfach ein Leben und kümmern sich um wichtigere Belange. Am besten arbeiten Sie auch an Ihrer Impulskontrolle, das kann man sogar mit einem Hund (sowohl Rüde als auch Hündin) trainieren :-)
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