Eine Leibrentenversicherung versichert das biometrische Risiko eines ungewöhnlich langen Lebens.
Eine solche Versicherung ist z.B. die gesetzliche Rentenversicherung, eine private oder betriebliche Riester-Rente, oder eine private Sofortrente gegen Einmalbeitrag; also im Prinzip das, was man normalerweise unter Rentenversicherung versteht: eine Rente wird gezahlt, solange die bezugsberechtigte Person lebt; die Rente ist immer an "Leib- und Leben" einer natürlichen Person gebunden.
Würden also alle Menschen gleich lange leben, dann wäre eine Rentenversicherung sinnlos, jeder müsste eben genau soviel sparen, dass es vom Renteneintritt bis zum Tod reicht.
Nun leben aber manche Menschen sehr lange, und manche sterben viel früher.
Wenn dann das Sparkapital aller Rentenversicherten in einen großen Topf getan wird, dann kann man die Renten für die Langlebigen vom nicht verbrauchten Kapital der Frühversterbenden bezahlen. Es wird also umverteilt: von denen, die früher als erwartet sterben, zu denen, die länger als erwartet leben.
Dafür gibt es hoch entwickelte, präzise mathematische Verfahren; da man aber nicht weiß, wie die Lebenserwartung der Versicherten tatsächlich aussieht, steckt darin immer auch eine Prognose der künftigen Entwicklung.
Das es in Deutschland beim Abschluss von Leibrentenversicherungen keine Risiko- bzw. Gesundheitsprüfung gibt, und folglich sicherheitshalber mit erheblich erhöhter Lebenserwartung kalkuliert wird, ist das für Personen mit unterdurchschnittlicher Lebenserwartung immer ein sehr schlechtes Geschäft:
Wer nicht einmal die normale Lebenserwartung des Bevölkerungsdurchschnitts hat, z.B. aufgrund einer chronischen Krankheit, zahlt trotzdem nicht weniger Beitrag (weil die Gesundheit keine Rolle dafür spielt) und hat deshalb nur eine extrem geringe Chance, auch nur das eingezahlte Geld zurückzubekommen.
Im Falle Ihrer Frau läuft das also auf einen Deal mit den Kindern hinaus:
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Mutter älter als 97 wird, ist vielleicht 5 % oder kleiner, wahrscheinlich wird sie aber weit früher versterben.
Ohne Rentenversicherung gibt es also mit 95 % Wahrscheinlichkeit zwischen etwas und sehr viel zu vererben, und mit 5 % Wahrscheinlichkeit müssen die Kinder die Mutter nach Verbrauch des Vorsorgekapitals mit 97 unterstützen.
Schliesst die Mutter hingegen eine Leibrentenversicherung ab, erben die Kinder auf jeden Fall nichts, aber sie müssen auch nichts bezahlen.
In der Praxis sieht es etwas anders aus: Wer als Normalverdiener pflegebedürftig wird, ist immer ein Fall für das Sozialamt, und die Kinder müssen eben dann bezahlen, wenn sie hinreichend viel verdienen. Und wer so alt geworden ist, hat normalerweise einen weit geringeren Geldbedarf, als jemand, der gerade erst in Rente gegangen ist.
In der Praxis ist eine Leibrentenversicherung immer auch eine extrem langfristige Kapitalanlage (bei Ihrer Frau für die nächsten 60 Jahre), und dafür gibt es gute und schlechte Zeiten (Rechnungszins & Sterbetafel), derzeit sind die Zeiten für dieses Geschäft so schlecht wie noch niemals zuvor.
In der Praxis sind die verwendeten Rechnungsgrundlagen auch so ungünstig für die Versicherten, dass eine Leibrentenversicherung NUR gegen Einmalbeitrag in fortgeschrittenem Alter (ab 60 aufwärts) abgeschlossen werden sollte, und NUR dann, wenn man sich zu diesem Zeitpunkt einer absolut exzellenten und völlig makellosen Gesundheit erfreut, und erwarten kann, noch sehr sehr lange zu leben.
Das heisst umgekehrt auch, dass für fast alle Deutschen gilt: Wer als berufstätiger Arbeitnehmer derzeit eine private Leibrentenversicherung abschliesst, der ist nicht ganz richtig im Kopf (meine Meinung), und es ist ein Zeichen für die verzweifelte Lage der staatlichen Altersvorsorge, dass die Politik den Bürgern solche Vorsorgeinstrumente andient, anstatt mit etwas mehr Mut hochrentable Kapitalanlagen zu fördern (die der einzige noch mögliche Ausweg aus der Krise sein könnten - aber eben nicht mit Sicherheit sind). Ein Zeichen für das überzogene Mißtrauen des Staates gegenüber seinen (als unmündig betrachteten) Bürgern ist es auch.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist hier weit fairer: Das Umlageverfahren mästet keine Aktionäre, da es keine Sterblichkeitsgewinne aufgrund zu hoch angesetzter Lebenserwartung gibt (reines Umlageverfahren), und da immer EM- und Witwenrenten mitversichert sind, die Kranke und Frühversterbende begünstigen. Eine EM- bzw. BU-Rente können Sie bei der Assekuranz hingegen nicht ohne Risiko- bzw. Gesundheitprüfung abschliessen. Warum wohl?
Deshalb habe ich Ihrer Frau Sparpläne empfohlen: da gibt es bei Tod vor dem 85. Lebensjahr immer etwas zu vererben, und wenn der Gesundheitszustand schlecht ist, kann man sich das Sparkapital (förderschädlich) zurückzahlen lassen. Dann entfällt die Restkapitalverrentung, und es gibt noch mehr zu vererben. Eine Leibrente kann Ihre Frau immer noch abschliessen, später, wenn in ihrer Kohorte die Sterblichkeit merklich anzusteigen beginnt (ab 60 oder 70) und wenn sie dann noch gesund ist.
Das ist die Empfehlung für mündige Bürger und denkende Menschen.