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Angemeldet im Ausland - Beitragsfreiheit?

von thoseeth15.03.2010 | 11:38
1246 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Ich werde meinen primären Wohnsitz ins nichteuropäische Ausland (Libanon) verlegen. M.E. enfällt in diesem Fall die Einzahlungspflicht in die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland. Allerdings ist mein Arbeitgeber in Deutschland ansässig und auch mein Arbeitsvertrag ist derzeit "Deutsch". Muss ich mich aktive bei der RV abmelden sobald ich meinen Wohnsitz verlegt habe und im Ausland gemeldet bin? Wo kann ich das machen? Vielen Dank

4 Antworten

...am 15.03.2010 | 12:21
Der Wohnort des Versicherten ist NICHT entscheidend für die Rentenversicherungspflicht. Wenn Sie nach wie vor für einen deutschen Arbeitgeber in Deutschland arbeiten befreit Sie das nicht von der Rentenversicherungspflicht.
Renten-Fachmannam 17.03.2010 | 14:30
Bei einem mit einem in Deutschland ansässigem Arbeitgeber abgeschlossenem Arbeitsvertrag, der zu einer Beschäftigung im Ausland führt, gilt das Ausstrahlungsprinzip: § 4 SGB IV - Ausstrahlung (Auszug) : (1) Soweit die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung voraussetzen, gelten sie auch für Personen, die im Rahmen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in ein Gebiet außerhalb dieses Geltungsbereichs entsandt werden, wenn die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist. ---------------------------------- Die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung besteht also weiter. Wenn Sie aber die Beschäftigung in Deutschland aufgeben und im Libanon bei einem dort ansässigem AG oder selbständig tätig sind oder Ihren Wohnsitz für immer in den Libanon verlegen, besteht eine neue rechtliche Lage. Aber hier wenden Sie sich wegen Einzelheiten und einer ausführlichen Auskunft an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Eine Abmeldung bei der DeutschenRentenversicherung ist nicht nötig. Wenn Sie keine feste Postanschrift in Deutschland haben, dann teilen Sie aber die ausländische Anschrift mit. Sonst wird beim Rücklauf unzustellbarer Post (z.B. der jährlichen Renteninformation) eine zeit- und auch kostenaufwendige Adressermittlung durchgeführt.
thoseetham 17.03.2010 | 15:57
Hallo Renten Fachmann! Danke für die kompetente Antwort. bzgl der Ausstrahlung: Es wird explizit keine entsendung vorgenommen. In DE breche ich die Zelte komplett auf unbestimmte Zeit ab. Wohnsitzänderung ist also auf unbestimmte Zeit ausgelegt. ist so weiterhin der Sachverhalt derselbe? Die In naher Zukunft wird mein Deutscher Arbeitsvertrag in einen für Dubai geltenden "überführt". Danke für den tip mit der Adresse für die RV
Renten-Fachmannam 17.03.2010 | 17:31
Wenn Sie später in ferner Zukunft wieder nach Deutschland zurückkehren und hier Ihren Wohnsitz nehmen, dann teilen Sie der RV die Adresse mit. Einer Regelaltersrente steht dann nichts im Wege, wenn Sie mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge haben. Den Anspruch auf vorgezogene Altersrenten und die Erwerbsminderungsrente dürften Sie bei langjährigem Auslandsaufenthalt nicht mehr haben. Sie können auch als Deutscher, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, gemäß § 7 SGB VI freiwillige Beiträge entrichten, die nur rentensteigernd wirken. Wenn Sie auch Ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen, kann die Regelaltersrente auch dahin gezahlt werden. Für den Sachverhalt "Rente und Ausland" gibt es je nach dem Land mehr oder weniger Besonderheiten. Aber das würde hier den Rahmen sprengen. Eine fachkundige Auskunft zum individuellen Sachverhalt kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger geben.
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