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Experten-Antwort

Angestellt und Nebenerwerb

von Marcus Baumgarten28.03.2012 | 12:49
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ich arbeite halbtags als Angestellter im öffentlichen Dienst und recherchiere seit ein paar Monaten für einen selbstständigen Journalisten nebenbei Themen. Dafür stelle ich ihm eine Rechnung aus und er überweist dafür regelmäßig die vereinbarte Summe. Diese liegt deutlich über 400 Euro und ist monatlich immer gleich, das ist aber eher Zufall, weil ich immer die gleiche Stundenzahl benötige und entsprechend in Rechnung stelle. Bisher bin ich von einer lohnsteuerpflichtigen Honorartätigkeit meinerseits ausgegangen und habe bei meiner Steuererklärung die Einnahmen auch bereits angegeben. Jetzt meinte der Steuerberater des Journalisten, dass es bei einer Rentenprüfung problematisch werden kann, weil die Rentenversicherung unser Arbeitsverhältnis als "abhängiges Beschäftigungsverhältnis" auslegen kann und dann eine gehörige Summe an Nachzahlung für meinen Auftraggeber ins Haus stünde. - Stimmt das? Ich kann mir das gar nicht vorstellen, weil ich ja über mein Angestelltenverhältnis in die Rentenkasse einzahle. Wer kann mir helfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beschäftigung und Recherchearbeit für den Journalisten sind getrennt zu beurteilen.

Die Beschätigung ist klar rentenpflichtig.

Die Recherchetätigkeit ist für sich zu bewerten. Und da hat der Steuerberater Ihres Auftraggebers recht. Da bestehen mehrere Fragestellen.

1) Sind Sie evtl. selber als Künstler/Publizist (Journalist) zu bewerten??? Dann käme eine eigene Rentenpflicht für Sie nach § 2 Nr. 5 SGB VI in Betracht

2) Sind Sie evtl. "Selbständiger mit nur einem Auftraggeber und ohne eigene Bechäftigte"??? Dann käme evtl. eine eigene Rentenpflicht für Sie nach § 2 Nr. 9 SGB VI in Betracht.

3) Sind Sie überhaupt Selbständiger??? Das dürfte der Punkt sein, den der Steuerberater ansprach. Natürlich ist es nicht gestattet ein eigentlich grundsätzlich, abhängiges Beschäftigungsverhältnis im äußeren Schein einer selbständigen Tätigkeit zu führen und damit letztlich Sozialversicherungsabgaben zu sparen.

Diese Beurteilung (Beschäftigung oder Selbständigkeit) kann mitunter sehr kompliziert sein und Bedarf etlicher Angaben zu Ihrer Recherchetätigkeit.

Sie und Ihr Auftraggeber sollten an einer Klärung interessiert sein.

Falls Sie Selbständig sind muss hinterfragt werden ob evtl. Sie als Selbständiger in irgendeiner Form rentenpflichtig sind/werden.

Falls Sie abhängig Beschäftigt sind, so kann tatsächlich eine Sozialversicherungsbeitragsforderung auf Ihrer Auftraggeber zukommen.

Sie sollten sich um eine Statusfeststellung bemühen. Ihr Rentenversicherungsträger hält hierfür Vordrucke und Formularien bereit. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten

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