Beschäftigung und Recherchearbeit für den Journalisten sind getrennt zu beurteilen.
Die Beschätigung ist klar rentenpflichtig.
Die Recherchetätigkeit ist für sich zu bewerten. Und da hat der Steuerberater Ihres Auftraggebers recht. Da bestehen mehrere Fragestellen.
1) Sind Sie evtl. selber als Künstler/Publizist (Journalist) zu bewerten??? Dann käme eine eigene Rentenpflicht für Sie nach § 2 Nr. 5 SGB VI in Betracht
2) Sind Sie evtl. "Selbständiger mit nur einem Auftraggeber und ohne eigene Bechäftigte"??? Dann käme evtl. eine eigene Rentenpflicht für Sie nach § 2 Nr. 9 SGB VI in Betracht.
3) Sind Sie überhaupt Selbständiger??? Das dürfte der Punkt sein, den der Steuerberater ansprach. Natürlich ist es nicht gestattet ein eigentlich grundsätzlich, abhängiges Beschäftigungsverhältnis im äußeren Schein einer selbständigen Tätigkeit zu führen und damit letztlich Sozialversicherungsabgaben zu sparen.
Diese Beurteilung (Beschäftigung oder Selbständigkeit) kann mitunter sehr kompliziert sein und Bedarf etlicher Angaben zu Ihrer Recherchetätigkeit.
Sie und Ihr Auftraggeber sollten an einer Klärung interessiert sein.
Falls Sie Selbständig sind muss hinterfragt werden ob evtl. Sie als Selbständiger in irgendeiner Form rentenpflichtig sind/werden.
Falls Sie abhängig Beschäftigt sind, so kann tatsächlich eine Sozialversicherungsbeitragsforderung auf Ihrer Auftraggeber zukommen.
Sie sollten sich um eine Statusfeststellung bemühen. Ihr Rentenversicherungsträger hält hierfür Vordrucke und Formularien bereit. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten