Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Angestellt und zeitlich befristet Lehrbeauftragte

von Melanie27.12.2021 | 01:10
218 Ansichten
1 Antworten
Guten Tag, Ich habe ein Anliegen zu folgender Situation: Hauptberuflich in Vollzeit bin in Angestellte. Dieses Wintersemester habe ich nebenberuflich an einer öffentlichen Hochschule einen Lehrauftrag abgehalten (Zeitlich begrenzt auf das Wintersemester, Verdienst circa 1800€, freiberuflich, steuerbefreit). So verliefen auch die Jahre 2020 und 2019 an derselben Hochschule. Sprich jeder Lehrauftrag war einmal im Jahr verfolgt worden. Es wurden nur die abgehaltenen Stunden vergütet. Lehrinhalte war frei zu gestalten. Da ich erst jetzt nachvollzogen hatte (Dies war mein Fehler, da ich nicht richtig in den Formularen der Hochschule nachgelesen hatte, dass eine Meldepflicht spät. 3 Monate nach Beginn der Tätigkeit besteht) befinde ich mich nun in der Situation, dass ich meiner Meldepflicht nicht nachgegangen war. Nun befürchte ich Bußgeld zu zahlen und eventuelle Nachzahlungen zu leisten. Schussligkeit schützt nicht vor Strafe in meinem Fall, das ist mir klar. Ich möchte mich gleich morgen bei meiner zuständigen RV melden und meinen Fall erneut schildern. Können Sie mir hier ein paar Anhaltspunkt e geben, ob sich mein Problem lösen lässt? Vielen Dank und viele Grüße Melanie

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.12.2021 | 09:10

Hallo Melanie,

es ist zwar zutreffend, dass Sie sich als versicherungspflichtiger selbständig tätiger Lehrer (Dozent) innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden müssen. Auch können Beiträge nachgefordert werden, wenn Sie diese Frist versäumen - mit Bußgeldern müssen Sie hier aber grundsätzlich nicht rechnen.

Darüber hinaus müsste Ihr Rentenversicherungsträger auch noch prüfen, ob die von Ihnen erzielten Einnahmen überhaupt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen und somit überhaupt Beiträge nachzufordern sind.

Am Besten holen Sie die Meldung jetzt einfach nach und warten die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers ab. Weiterführende Hinweise und Informationen rund um das Thema „Versicherungspflicht von Selbständige erhalten Sie übrigens in der Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“, welche Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=10 herunterladen können.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026