Zum Thema "Rechnungsstellung" können wir in diesem Forum leider keine Hinweise geben.
Oder geht es Ihnen um die Beurteilung der Versicherungspflicht?
Warum sollte eine Bäckerei den Kuchen nicht an die Gaststätte verkaufen dürfen?
Soll der Kuchen vielleicht verschenkt werden oder soll es der Bäckerei verboten sein nur weil sie dort kellnert, der Gaststätte Kuchen zu verkaufen.
Den Gewinn aus dem Kuchenverkauf hat sie zu versteuern und das hat m.E. mit dem Arbeitslohn fürs kellnern nichts zu tun.
Wenn Sie eine Stunde kellnert bekommt sie ihren Lohn und wenn sie 5 Kuchen verkauft, zahlt der AG den normalen Preis.....
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