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Experten-Antwort

Angestelltenversicherung-Selbststaendigkeit-Neu mit 58 Jahren Befreiung von Zahlungen

von dipling. Reni von Bifamo10.02.2012 | 09:51
1539 Ansichten
5 Antworten
Ich war jahrelang angestellten versichert von 1971-04/2001 ab 05/2001 als freiwilliges zahlendes Mitglied Existenzgruender/Selbststaendige. Ich habe durch Manipulationen/Cime/Intrigen im jahre 2005 alles verloren(meine Villa, mein Unternehmen keiner wollte meine korrekten rechnungen richtig lesen und die Versicherung hat den signierten Vertrag nicht eingehelaten, den Schaden nicht bezahlt). Ich hatte bei Beginn der Selbststaendigkeit alle Unterlagen zur Rentenberechnung komplett in Bonn eingereicht und eine Berechnung erhalten. Leider ist sie mir abhanden gekommen. Ich bitte , um Zusendung einer Kopie an meine e-mail adresse, danke. Icxh moechte meinen rentenanspruch hier in mein Exil ueberschreiben lassen, was muss ich tun? Den Antrag fuer ab 58 Jahren Freistellung von Zahlung moechte ich in Anspruch nehmen, bitte senden sie mir ein Formular zu. Vielen Dank und gruesse reni von bifamo innovativ consult/representant (diplingdesign, econom, projektmanager ing/scientist)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2012 | 11:08

Wenden Sie sich schriftlich (per Post an Ihren Rentenversicherungsträger).

Wenn Sie die lfd. Zahlung freiwilliger Beiträge beenden möchten, führen Sie dies in dem Schreiben mit an und geben das Datum an, zu dem die Beitragsentrichtung beendet werden soll.

Um eine Rentenauskunft zu erhalten, fordern Sie dies ebenfalls mit diesem Schreiben mit einem Satz ebenfalls an.

Bezüglich Ihres Wunsches derZahlung der zukünftigen Rente ins Ausland bitten Sie mit diesem Schreiben ebenfalls um Auskunft über die Bedingungen (dies kann je nach Land variieren).

4 Antworten

B´sonam 10.02.2012 | 10:02
Wenn sie freiwillig zahlendes Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, dann brauchen sie zur Beendigung der Mitglioedschaft keinerlei Anträge stellen, sie müßen lediglich die Zahlung einstellen. Was verstehen sie unter "Rentenanspruch in mein Exil überschreiben" ? Für die Zusendung einer aktuellen Renenauskunft/Rentenberechnung sollten sie sich direkt an Ihren zuständige Rentenversicherungsträger (DRV Bund oder einer der Regionalträger) wenden. Ihren 2.Absatz lasse ich jetzt einfach unkommentiert und hoffe in Ihrem Sinne, dass die von Ihnen getätigten Äußerungen (für den einen oder anderen) nicht Ansporn zu gehäßigen Bemerkungen sind... ;-) Gruß B´son
Hamburgerin am 10.02.2012 | 12:50
http://www.professionalontheweb.com/p/w/reni+von+bifamo/10202… Madame ist ganz aktiv im World-Wide-Web......
Userinam 10.02.2012 | 21:07
Hamburgerin schrieb

http://www.professionalontheweb.com/p/w/reni+von+bifamo/10202

Madame ist ganz aktiv im World-Wide-Web......

...und für die gaanz normalen User könnte Madame Hamburgerin evtl. mal erklären, was sie meint...danke...:) ...und schönen Abend noch!
Wissen IIam 16.02.2012 | 07:23
Hm, vlt. meint Hamburgerin ja, dass Madame Bifamo ein RIESENFAKE ist und zweitem Namen SOZIALRECHTLER heisst?!?! :)
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