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Experten-Antwort

Angst!

von georg6918.05.2015 | 12:55
1886 Ansichten
18 Antworten
Ich beziehe seit 2011 eine unbefristete Em-Rente,die 2014 überprüft wurde. Kennt jemand das gefühl,wenn man von der Polizei angehalten wird und ein mulmiges gefühl hat,obwohl man nichts verbrochen hat,angeschnallt ist und nicht schnell gefahren ist? Würde gerne wissen,was in meiner Akte steht.Ob ich alle 3 jahre überprüft werde. Habe ich ein Recht darauf?Oder werde ich dann erst recht überprüft?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.05.2015 | 14:00

Hallo gerog69,

bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und bitten um Akteneinsicht.

17 Antworten

=//=am 18.05.2015 | 13:01
Was in Ihrer Akte steht, kann doch hier im Forum niemand wissen! Da die Rente ab 2011 bewilligt und 2014 überprüft wurde, wird - wenn überhaupt - die nächste Kontrolle 2017 erfolgen. Wenn Sie es genau wissen wollen, fragen Sie beim RV-Träger nach. Eine Überprüfung "erst recht" erfolgt deshalb mit Sicherheit nicht. Die Angst ist m.E. völlig unbegründet. Wenn sich der Gesundheitszustand nicht wesentlich gebessert hat und Sie nicht auf einmal wieder vollschichtig arbeiten können, besteht absolut kein Anlaß, sich vor einer Rentenkontrolle zu fürchten.
georg69am 18.05.2015 | 13:07
Vielen dank für die schnelle Antwort
Ex-Rentneram 18.05.2015 | 14:17
Woher nehmen Sie bloß Ihre Sicherheit? In meinem Fall hat ein DRV-Mitarbeiter bei einer "Routine-Durchsicht" meiner Rentenakte festgestellt, dass man offenbar versäumt hatte, mich auf die berufliche Tätigkeit "XYZ" zu verweisen. Konsequenz: BU-Rente nach 6 Jahren futsch!
Rudolfoam 18.05.2015 | 14:27
Also ich kenne dieses Gefühl nicht, da ich noch nie grundlos angehalten wurde. Außerdem ist es den Polizeibeamten untersagt, grundlos Fahrzeuge zu stoppen. Und was Ihre Rente anbelangt, gibt es ebenfalls keinen Grund zur Sorge. Entweder, die Überprüfung ergibt, dass sich nichts geändert hat, dann erhalten Sie Ihre Rente weiter. Und falls festgestellt wird, dass keine rentenrelevante Erwerbsminderung mehr vorliegt, dürfen Sie sich darüber freuen, dass Sie endlich wieder dazu in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt mit Arbeit zu verdienen. Lehnen Sie sich also ganz gespannt zurück...;-)
=//=am 18.05.2015 | 15:18
Eine Überprüfung "erst recht" erfolgt deshalb mit Sicherheit nicht.
Woher nehmen Sie bloß Ihre Sicherheit? In meinem Fall hat ein DRV-Mitarbeiter bei einer "Routine-Durchsicht" meiner Rentenakte festgestellt, dass man offenbar versäumt hatte, mich auf die berufliche Tätigkeit "XYZ" zu verweisen. Konsequenz: BU-Rente nach 6 Jahren futsch!
Aus jahrelanger Erfahrung! :-) Bei Ihnen handelt es sich doch aber offensichtlich um einen Einzelfall. Wenn eine volle EM-Rente auf Dauer geleistet wird, kann man diese nicht so einfach "wegnehmen". Da müßte schon eine gravierende Verbesserung eingetreten sein.
W*lfgangam 18.05.2015 | 22:44
Hallo georg69, so, entspannen Sie sich einfach mal ein paar Min. https://www.youtube.com/watch?v=Nd6sjcMTuDI&list=RDNd6sjcMTuDI&i… Und ja, Alles kann, nichts muss - aber sich deswegen wild zu machen, weil die turnusmäßige Überprüfung erfolgt ist/erfolgreich zu Ihren Gunsten ...das ist eben bei dieser (befristeten) Rente so, dass die DRV hin und wieder nach dem Rechten bei Ihnen schaut - wenn alles so geblieben ist, wie bei Erstfeststellung, gibt es keinen Grund dem weiteren Procedere nicht entspannt entgegen zu schauen. Gruß w. ...und negativenfalls gibt es immer noch die Möglichkeit, dagegen mit Widerspruch/Klage/vorheriger Akteneinsicht vorzugehen. Und ja, es ist ein 'Scheißgefühl', eine Entscheidung/Dauer-Rente zu erhalten, die vom Wohl und Wehe der DRV Bund abhängt, wo die Regionalträger mW keine Überprüfungen solcher Renten durchführen ...
Herr Abelam 18.05.2015 | 23:19
Klar, kann Ihr Wunsch nach Akteneinsicht Anlaß sein, die Akte nochmal gründlich durchzusehen und diese nicht nur formell, sondern auch materiell zu prüfen, ehe man sie externen Leuten zur Verfügung stellt. Also wenn ich Chef oder sonstwas in einer Behörde wäre und müßte Unterlagen externen Leute zur Einsicht geben, würde ich mir die nochmal gründlich anschauen. Sie wollen ja den externen Leuten im günstigen Licht erscheinen und nicht einen Aktensaustall präsentieren. Unter Umständen erfolgt nämlich aufgrund der Akteneinsicht eine Beschwerde beim Oberchef. Wie stehen sie dann da? Das kann so sein, muß aber nicht. Sie wissen ja nicht, ob bei der Aktenführung geschlampt wurde oder nicht. Hängt sicherlich auch von der Art ihrer Krankheit ab, wie diese auslegbar ist. Ein gewisses Risiko bleibt auf jeden Fall für Sie.
W*lfgangam 19.05.2015 | 00:06
...nochmals – warum so bescheiden? ...Hmm, Akten werden so angelegt, dass sie jederzeit 'sauber' und nachvollziehbar (?) sind *g. Wo denken Sie da hin, dass sich Papiere ungesehen stapeln, und erst im Nachfragefall gelocht und schön geheftet werden ...von 'unerledigten/entscheidungserheblichen Aufträgen' mal abgesehen ? Niemals natürlich ;-) Gruß w. ...ein Chef der 'müsste' immer noch mit 'ß' tippt - nunja ...muss man wohl in der Wüßte oder beim Jobßenter suchen ;-)
Knoblocham 19.05.2015 | 07:25
So sieht`s aus. Na ja, der W*lfgang eben!
Schorscham 19.05.2015 | 02:05
So sehe ich das auch. Ob "ß" oder "ss" ist dabei völlig irrelevant. Nöch W*lfgang? ;-)
GroKoam 19.05.2015 | 08:18
Also wenn ich Chef oder sonstwas in einer Behörde wäre und müßte Unterlagen externen Leute zur Einsicht geben, würde ich mir die nochmal gründlich anschauen.
...nochmals – warum so bescheiden? ...Hmm, Akten werden so angelegt, dass sie jederzeit 'sauber' und nachvollziehbar (?) sind *g. Wo denken Sie da hin, dass sich Papiere ungesehen stapeln, und erst im Nachfragefall gelocht und schön geheftet werden ...von 'unerledigten/entscheidungserheblichen Aufträgen' mal abgesehen ? Niemals natürlich ;-) Gruß w. ...ein Chef der 'müsste' immer noch mit 'ß' tippt - nunja ...muss man wohl in der Wüßte oder beim Jobßenter suchen ;-)
KorinthenKacker.
B´sonam 19.05.2015 | 12:11
Klar, kann Ihr Wunsch nach Akteneinsicht Anlaß sein, die Akte nochmal gründlich durchzusehen und diese nicht nur formell, sondern auch materiell zu prüfen, ehe man sie externen Leuten zur Verfügung stellt. Also wenn ich Chef oder sonstwas in einer Behörde wäre und müßte Unterlagen externen Leute zur Einsicht geben, würde ich mir die nochmal gründlich anschauen. Sie wollen ja den externen Leuten im günstigen Licht erscheinen und nicht einen Aktensaustall präsentieren. Unter Umständen erfolgt nämlich aufgrund der Akteneinsicht eine Beschwerde beim Oberchef. Wie stehen sie dann da? Das kann so sein, muß aber nicht. Sie wissen ja nicht, ob bei der Aktenführung geschlampt wurde oder nicht. Hängt sicherlich auch von der Art ihrer Krankheit ab, wie diese auslegbar ist. Ein gewisses Risiko bleibt auf jeden Fall für Sie.
So sehe ich das auch. Ob "ß" oder "ss" ist dabei völlig irrelevant. Nöch W*lfgang? ;-)
Ich find "die Beschwerde beim Oberchef" am Besten ;-) Und wenn das nicht hilft, dann beschwert man sich beim Oberoberchef :-)
Herr Abelam 19.05.2015 | 15:58
Also wenn ich Chef oder sonstwas in einer Behörde wäre und müßte Unterlagen externen Leute zur Einsicht geben, würde ich mir die nochmal gründlich anschauen.
...nochmals – warum so bescheiden? ...Hmm, Akten werden so angelegt, dass sie jederzeit 'sauber' und nachvollziehbar (?) sind *g. Wo denken Sie da hin, dass sich Papiere ungesehen stapeln, und erst im Nachfragefall gelocht und schön geheftet werden ...von 'unerledigten/entscheidungserheblichen Aufträgen' mal abgesehen ? Niemals natürlich ;-) Gruß w. ...ein Chef der 'müsste' immer noch mit 'ß' tippt - nunja ...muss man wohl in der Wüßte oder beim Jobßenter suchen ;-)
man muß müßte nicht gleich mit ss schreiben, nur weil da irgendwelche Rechtschreibe-Streber plötzlich nach Jahrzehnten auftauchen und meinen, es wäre aus irgendwelchen Gründen besser es anders zu schreiben. wie zum Beispiel die von der Lügen Sie (Wolfgang) scheinen mir in ihrer Art sehr altklug zu sein (das sind Leute die vornehmlich das machen, was Papa und Mama zu ihnen mal gesagt hat).
Herr Abelam 19.05.2015 | 21:03
Also wenn ich Chef oder sonstwas in einer Behörde wäre und müßte Unterlagen externen Leute zur Einsicht geben, würde ich mir die nochmal gründlich anschauen.
...nochmals – warum so bescheiden? ...Hmm, Akten werden so angelegt, dass sie jederzeit 'sauber' und nachvollziehbar (?) sind *g. Wo denken Sie da hin, dass sich Papiere ungesehen stapeln, und erst im Nachfragefall gelocht und schön geheftet werden ...von 'unerledigten/entscheidungserheblichen Aufträgen' mal abgesehen ? Niemals natürlich ;-) Gruß w. ...ein Chef der 'müsste' immer noch mit 'ß' tippt - nunja ...muss man wohl in der Wüßte oder beim Jobßenter suchen ;-)
Deine altklugen Kommentare - wohl von Papa und Mama gelernt - kannst du dir irgendwo hinstecken. Ob mit ss oder ß - was da ein paar Oberschlaue sich plötzlich ausgedacht haben - manche laufen jeder Sache hinterher.
georg69am 19.05.2015 | 22:20
Herr Abel hat mich total verunsichert. Da muss dann nur ein übereifriger Sachbearbeiter kommen,und der rollt dann den ganzen Fall nochmal auf?Wieder jahrelang schlaflose Nächte? Das packe ich nicht mehr....
W*lfgangam 19.05.2015 | 23:10
...wie war das mit Kain und Abel - warten Sie es einfach ab, der nimmt Ihre Akte mit ins Grab ...und der nächste Zombie schaut bei Ihnen vorbei ;-) Gruß w. Locker bleiben - sofern die zur EM führenden Erkrankungen sich nicht 'verbessern', gibt es die nächste Weiterzahlung, rein logisch gesehen!
rentenzombieam 19.05.2015 | 23:24
Gruß w. He du Sacknase! Gleich klatsch ich dir ein Paar. Nächster Zombie - mir haut der Zombomat ab! Ich mach dir zur Zombieminna!
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