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Angst vor Nachprüfung wg. letztes Gutachtens

von Mitch05.06.2009 | 13:25
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Ich bin Bezieher einer befristeten EU-Rente. Mir liegt das letzte Gutachten vor und ich stelle fest, dass in der anzukreuzenden Zusammenfassung vom Gutachter- auf Basis eigentlich entschieden worden ist- meine Leistungsfähigkeit 6 Std. und mehr angekreuzt wurde, jedoch im Text des Gutachtens meine psychische Krankheit und mein Leiden richtig zusammen gefasst wurde. Auch wurde vom Gutachter eine Therapieform (stat. Behandlung) vorgeschlagen, die ich in keinem Fall wahrnehmen möchte, sondern weiterhin meiner Ärztin Vertrauen schenken möchte. Ich habe zwar noch ein wenig Zeit, bis die Nachprüfung der Rentenversicherung kommt, aber ich mache mir jetzt schon irre Gedanken, dass ich evtl. wegen dem zuvor geschriebenen GA falsch eingeschätzt werde. Auch habe ich Angst, dass mir evtl. eine Weiterzahlung der EU-Rente verweigert wird mit der Begründung, ich habe mich nicht ausreichend behandeln lassen und sei dem Rat des Gutachtens nicht gefolgt, trotz regelmäßigem Besuch meiner Ärztin. Diesen Rat hat man auch nicht an mir bzw. meiner Ärztin weiter gegeben. Ich weiss, jeder Fall ist individuell verschieden, aber wie läuft so eine Nachprüfung im Normalfall ab? Muss ich wieder zu einem Gutachter und ist meine Angst berechtigt, dass man mir evtl vorwerfen könnte, ich sei dem damaligen Rat des GA, mich stationär behandeln zu lassen, nicht gefolgt Vielen Dank Mitchi

4 Antworten

Unbekanntam 05.06.2009 | 14:27
Hallo, niemand kann Ihnen hier helfen. Keiner hat eine Glaskugel. Wie sie schon gesagt haben, es ist eine individuelle Entscheidung. Was ich Ihnen nur raten kann, vermeiden Sie bitte Begriffe "ich will das nicht" oder ähnliches. Sie sind bei "Wünsch dir das". Sie müssen alles mögliche Unternehmen, um Ihre Krankheitsbild zu bessern. Kommt man zu der Entscheidung, sie wirken nicht mit, kann das auch ein Ablehnungsgrund darstellen. Aber machen Sie sich doch nicht jetzt fertig. Warten Sie erst mal ab was rauskommt. Ich weiß, dass sie das stresst. Aber sie können eh nichts gegen Steuern.
Corlettoam 05.06.2009 | 14:23
Ihr Angst ist eigentlich völlig unbegründet. Das was der letzte Gutachter als Therapieform für Sie angegeben hat, ist lediglich als "Rat " oder " Vorschlag " für Sie zu werten. Das ist kein Zwang oder sonst etwas an das Sie sich hätten halten müssen. Der Gutachter ist " nur " ein Gutachter und kein ihre Erkrankung behandelnder Arzt ! Zumal diese Gutachten für die Rentenversicherung normalerweise dem zu Begutachtendem ja nicht zur Kenntnis gebracht werden , sondern nur auf spezielle Anforderung von diesem ( wie bei Ihnen ). Ich denke so zirka 90% aller EM-Antragsteller bekommen ihre Gutachten normalerweise niemals zu Gesicht und wissen darum gar nicht, was der Gutachter vorgeschlagen oder empfohlen hat.. Letzlich entscheiden SIE und ihr behandelnder Facharzt zusammen, welche Therapieform und welches Therapieverfahren für Sie das Beste ist. Ob Sie im kommenden EM-Verlängerungsverfahren wieder begutachtet werden oder nicht, entscheidet alleine der med. Dienst der RV. Diese Entscheidung sowie das weitere Vorgehen seitens der RV, wird ihnen hier im Vorfeld niemand vorhersagen können. Generell spielen aber die Aussagen des " alten " Gutachters keine große Rolle mehr, da diese ja nicht mehr aktuell und zeitnah sind. Das natürlich der letzte Gutachter Sie aber grundsätzlich auf über 6 Stunden erwerbsfähig und damit v o l l erwerbsfähig eingestuft hat, ist natürlich nicht so prickelnd. Dies könnte - bei aller Vorsicht - darauf hindeuten, das die RV im neuen Verfahren zumindest auch wieder eine Begutachtung ansetzen wird, um hier weitere Klarheit ueber ihren Gesundheitszustand zu erhalten. Da Sie aber trotz der Aussage des Gutachters voll erwerbsfähig über 6 Studnen eine befristetete Rente erhalten haben, sollten Sie positiv bewerten. Dies lässt auch für einen Verlängerungsantrag mehr als hoffen. Alles Gute und viel Erfolg !
Corlettoam 06.06.2009 | 12:38
Bei der Stundenweisen Einschätzung der Leistungsbeurteilung / Erwerbsfähigkeit im Rahmen eines Gutachtens für die RV m u ß der Gutachter sowohl die körperlichen als auch die psychischen Erkrankungen/ Einschränkungen beachten. Die Einschätzung des Gutachters ist aber nur ein Teil des Puzzles in Bezug auf Überprüfung der Erwerbsfähigkeit eines Rentenantragstellers. Der med. Dienst der RV muß und wird immer ALLE über den Antragsteller vorliegenden ärztlichen Befundberichte, Atteste, Rehaberichte und Gutachten in ihrer Gesamtheit bewerten und dann erst entscheiden. Dem Gutachten kommt natürlich in diesem ganzen Zusammenhang schon eine relativ große Bedeutung zu - ist aber wie gesagt normalerweise nie allein entscheidend. Insofern ist trotz negativem Gutachten , die Zuerkennung einer EM-Rente durchaus möglich.
Juanam 06.06.2009 | 10:18
Hallo! Das hatte ich auch! Ich bin auch EU-Rentner auf Zeit (noch keine Nachprüfung), habe mir mein Gutachten angefordert und trotz, dass auf den Bögen zum Ankreuzen(bei mir sind es zwei) eine 6 oder mehr Stunden- Einschätzung angekreuzt war, erhielt ich die volle EU Rente. Natürlich frage ich da nicht weiter, will mich ja nicht beschweren, aber interessant ist das ja doch. Kann es sein, dass diese Bögen lediglich "nur" der körperlichen Beurteilung dienen, jedoch die psychische eine ganz andere sein kann, die aus dem Gutachtentext herausgelesen werden muss? Juan
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