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Angst vor Nachprüfung wg. letztes Gutachtens

von Mitchi09.06.2009 | 10:22
1027 Ansichten
3 Antworten
Auch wenn ich nun bestimmt ganz viel Mecker kriege, stelle ich nochmal mein Anliegen hierein, weil ich sehr gerne eine Meinung von einem Experten hören möchte. Ich glaube, meine Frage vom 05.06. ist wg. Wochenende untergegangen. Entschuldigt bitte! Ich schrieb: Ich bin Bezieher einer befristeten EU-Rente. Mir liegt das letzte Gutachten vor und ich stelle fest, dass in der anzukreuzenden Zusammenfassung vom Gutachter- auf Basis eigentlich entschieden worden ist- meine Leistungsfähigkeit 6 Std. und mehr angekreuzt wurde, jedoch im Text des Gutachtens meine psychische Krankheit und mein Leiden richtig zusammen gefasst wurde. Auch wurde vom Gutachter eine Therapieform (stat. Behandlung) vorgeschlagen, die ich in keinem Fall wahrnehmen möchte, sondern weiterhin meiner Ärztin Vertrauen schenken möchte. Ich habe zwar noch ein wenig Zeit, bis die Nachprüfung der Rentenversicherung kommt, aber ich mache mir jetzt schon irre Gedanken, dass ich evtl. wegen dem zuvor geschriebenen GA falsch eingeschätzt werde. Auch habe ich Angst, dass mir evtl. eine Weiterzahlung der EU-Rente verweigert wird mit der Begründung, ich habe mich nicht ausreichend behandeln lassen und sei dem Rat des Gutachtens nicht gefolgt, trotz regelmäßigem Besuch meiner Ärztin. Diesen Rat hat man auch nicht an mir bzw. meiner Ärztin weiter gegeben. Ich weiss, jeder Fall ist individuell verschieden, aber wie läuft so eine Nachprüfung im Normalfall ab? Muss ich wieder zu einem Gutachter und ist meine Angst berechtigt, dass man mir evtl vorwerfen könnte, ich sei dem damaligen Rat des GA, mich stationär behandeln zu lassen, nicht gefolgt Vielen Dank Mitchi

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.06.2009 | 14:52

Wenn die Weiterzahlung einer befristeten Erwerbsminderungsrente beantragt wird, fordert der RV-Träger - in der Regel - einen Befundbericht Ihres Hausarztes/behandelnden Arztes an. Reicht dieser allerdings zur Beurteilung der Frage, ob Sie weiterhin erwerbsgemindert sind, nicht aus, erfolgt weitere medizinische Sachaufklärung (ggf. auch durch eine neue Begutachtung).

2 Antworten

mattam 09.06.2009 | 10:36
das kann ihnen keiner sagen,evtl. die glaskugel ? spaß beiseite ! man wird die meinung ihres arztes einholen, dann entscheiden ob das genügt oder eine begutachtung machen ? ich habe mich nicht ausreichend behandeln lassen../ fehlende krankheitseinsicht oder gerade zeichen der krankheit ? meinung,entscheidungs-spielraum des sachbearbeiters ? usw..usw.. besser sie fragen die glaskugel ! schönen tag,matt
Mitchiam 11.06.2009 | 09:39
Haben Sie alle vielen lieben Dank für die Antworten!Und auch danke, dass ich keine "Mecker" gekriegt habe :-) Mitchi
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