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Experten-Antwort

Anlage AV Steuer 2016 - Mutterschaftsgeld, Zuordnung Kind

von Anna08.11.2017 | 12:13
2121 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, seit zwei Tagen versuche ich, die Anlage AV für das Finanzamt auszufüllen, bei der es um meinen Riestervertrag bei der AL geht. Selbst nach Rücksprache mit einem befreundeten Finanzbeamten und der Lektüre der Erläuterungen der Anlage habe ich noch drei Fragen - vielleicht kann mir jemand helfen? - In Zeile 10 unter „Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2015“ habe ich mein Brutto-Arbeitsentgelt von 2015 eingetragen. Ich frage mich nun, ob ich in Zeile 12 unter „Entgeltersatzleistungen 2015“ zusätzlich mein Mutterschaftsgeld, das ich von Oktober bis Dezember 2015 erhalten habe, angeben muss oder nicht. – Zudem frage ich mich, ob ich in Zeile 12 unter „Entgeltersatzleistung 2015“ sowohl das Mutterschaftsgeld, das ich vom Arbeitgeber erhalten habe, als auch das, was ich von der Krankenkasse erhalten habe, angeben muss - oder ob das Mutterschaftsgeld vielleicht gar nicht eingetragen werden muss. - In Zeile 20 habe ich unter „315“ eine 1 eingetragen (bei „Anzahl der Kinder, für die uns 2016 Kindergeld ausgezahlt worden ist und die der Mutter zugeordnet werden“). Auch hier frage ich mich, ob dies korrekt ist. Zwar möchte ich die Zulage erhalten, jedoch erhält mein Mann das Kindergeld für unsere Tochter. Nach der Erläuterung der Anlage AV spielt das aber wohl keine Rolle, da die Kinderzulage bei leiblichen Eltern "- unabhängig davon, ob dem Vater oder der Mutter das Kindergeld ausgezahlt worden ist - der Mutter" zusteht. Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte!! Viele Grüße, Anna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

Ihre Fragen zum Ausfüllen der Anlage AV betreffen das Steuerrecht. Zu steuerrechtlichen Fragen dürfen wir keine Auskünfte erteilen.

Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater, den Lohnsteuerhilfeverein oder das zuständige Finanzamt.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Genervteram 08.11.2017 | 13:14
Steuerrechtliche Fragen in einem Rentenforum? Wie kommen Sie darauf hier richtig zu sein oder wollen Sie nur die Kosten für einen Steuerberater sparen?
rosebudam 08.11.2017 | 14:56
Hallo, das Mutterschaftsgeld und auch der entspr. Arbeitgeberzuschuss sind nicht anzugeben. Eintragungen müssen nur für dem Grunde nach rentenversicherungspflichtige Einkommensersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld) erfolgen. Die vorgenommene Zuordnung Kind ist meines Erachtens so auch möglich. MfG rosebud @ Genervter: Ihrer Argumentation kann ich bei der folgenden Beschreibung zum Forum nicht folgen "Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen."
Annaam 09.11.2017 | 09:31
Hallo, ganz herzlichen Dank für die Hilfe!! Für mich war nicht klar, dass die Anlage „Altersvorsorge“ rein steuerrechtliche Themen betreffen soll. Viele Grüße, Anna
Deutsche Rentenversicherung
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