Hallo Anna,
Ihre Fragen zum Ausfüllen der Anlage AV betreffen das Steuerrecht. Zu steuerrechtlichen Fragen dürfen wir keine Auskünfte erteilen.
Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater, den Lohnsteuerhilfeverein oder das zuständige Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen