Hallo, phil.mexico,
ob Sie als Rentner eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen, hängt vom Einzelfall ab. Zum Beispiel davon, ob der zusammenveranlagte Ehepartner noch Einkünfte hat oder ob Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte (z.B. Zinseinkünfte) oberhalb des Sparer-Freibetrages erzielt werden. Auch wenn in einem Jahr keine Steuern zu zahlen waren, kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Steuerpflicht eintreten. Ob eine Steuererklärung abzugeben ist, kann nur das für Sie zuständige Finanzamt entscheiden.