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Anlage R

von phil.mexico23.05.2007 | 10:28
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist man verpflichtet, die Anlage R auszufüllen bzw. eine Steuereklärung abzugeben, auch wenn man nicht abgabepflichtig ist, weil der Gesamtbetrag der Renten unter der Mindestgrenze liegt? Und gilt diese Pflicht auch für deutsche Staatsangehörige im (europäischen) Ausland? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, phil.mexico,

ob Sie als Rentner eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen, hängt vom Einzelfall ab. Zum Beispiel davon, ob der zusammenveranlagte Ehepartner noch Einkünfte hat oder ob Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte (z.B. Zinseinkünfte) oberhalb des Sparer-Freibetrages erzielt werden. Auch wenn in einem Jahr keine Steuern zu zahlen waren, kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Steuerpflicht eintreten. Ob eine Steuererklärung abzugeben ist, kann nur das für Sie zuständige Finanzamt entscheiden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo, phil.mexico,

hierzu kann Ihnen, wie gesagt, nur das für Sie zuständuge Finanzamt Auskunft geben.

Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt ihre Rentner bei der Abgabe der Steuer-Erklärung in der Form, dass sie eine Bescheinigung ausstellt, mit der sich die Anlage R leichter ausfüllen läßt. Diesbezüglich können Sie sich auch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe wenden.

7 Antworten

phil.mexicoam 23.05.2007 | 11:14
Vielen Dank. Angenommen, ich bin erklärungs-, aber nicht abgabeverpflichtet. Muss ich dann trotzdem die Anlage R ausfüllen?
!am 23.05.2007 | 12:04
Stellen Sie doch Ihre Frage einfach unter www.elster.de
phil.mexicoam 23.05.2007 | 12:03
Na gut, dann versuche ich mal, da schlauer zu werden. Vielen Dank für Ihr Bemühen!
phil.mexicoam 23.05.2007 | 13:56
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Auch ich bin auf elster.de nicht wirklich weiter gekommen. Mit dem Freibetrag der Besteuerung hatte ich offensichtlich etwas missverstanden; auch nach der teilweisen Besteuerung der Renten liegt die Gesamtsumme wohl über dem Freibetrag. Spannend für mich ist daher, ob Renten als in Deutschland verdientes Einkommen bewertet werden, oder? In dem Moment müssten sie ja, wenn ich das richtig verstehe, auch in Deutschland versteuert werden. Vielen Dank nochmal.
Schiko.am 23.05.2007 | 13:20
Schon zum zweitenmal empfehlen sie elster, dies ist gut. Konkurrenz belebt das geschäft. Habe auch schon nachgeschaut aber keine antwort gefunden. Scheinbar fliegt mir jedes- mal elster davon. Sie kennen sich vermutlich dort aus, könnten nachsehen und hier phil.mexico entsprechende antwort geben? Nun zur frage von phil. mexico. Was verstehen sie unter mindestgrenze beim gesamtbetrag einer rente? Sicher wird ihnen der finanzbeamte kriterien sagen die zur abgabe einer steuererklärung führen. Dies schafft arbeit für den beamten und auch für sie, unabhängig davon ob hinten was rauskommt. Wenn sie im ausland arbeiten und wohnen gelten m.E. die dortigen steuergesetze, auch für die deutsche staatsangehörigkeit. Natürlich, wer eine steuerklärung als renten- bezieher in deutschland abgibt hat auch die anlage "R" auszufüllen. Grundsätzlich gelten als steuerliche freigrenze 7.664 + 36 paulschale für sonderausgaben. Für den verheirateten 15.328 und 72 paulschale. Diese freigrenze kann sich bei entsprechenden nachweisen von ausgaben wie: Krankenver- sicherung, Pflegeversicherung, Haftpflicht- versicherung, Behinderten Prozente, Haus- haltshilfe und bei hohen nachweisbaren Krank- heitskosten ./. zumutbarer belastung erhöhen. Sogar bis zu der grenze von 5.069/ 10.138 led./vh. kann man es auch ohne finanzamt errechnen, wenn entsprechende tatbestände bekannt sind. Dies hat hier schon mancher- auch ich- oft dargelegt bzw. rechnerisch ausgeführt. MfG.
Schiko.am 23.05.2007 | 17:56
Nochmals, liegt der als steuer- pflichtige teil einer rente über 7.700 / 15400 plus nachweis- barer abzugsbeträge bis zu 5.069 / 10.138 fällt erst eine steuer an. Ist dies noch nicht klar fra- gen sie nochmals, dies ist keine schande. MfG.
Werner Kam 23.05.2007 | 19:59
Das ist ein spezifisches steuerliches Problem. Holen Sie sich Rat; Lohnsteuerhilfevereine sind hier die beste Alternative, und für Sie die richtige Wahl. Alles andere kostet nur massig Geld. Und Hand aufs Herz ---> mit ELSTER-Formular kommt keine Privatperson klar dabei.
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