Hallo Rüth,
da Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, die grundsätzlich der Versicherungspflicht unterliegt, sollten Sie sollten sich mit dem Formular V0020 bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung