Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Anmeldung auch bei geringem Gewinn nötig?

von Marcus Mann08.02.2010 | 17:57
1011 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich plane eine lehrende Tätigkeit als Freiberufler. Ist denn eine Anmeldung zur Rentenversicherung erforderlich, wenn mittelfristig kein monatlicher Gewinn über 400 Euro zu erwarten ist? Ich gehe "dank" bereits beträchtlicher Investitionen (Weiterbildung, Möbel, Miete etc.) von einem Verlust im ersten Jahr aus und werde hoffentlich im zweiten eine Kostendeckung erreichen. Reicht also eine Anmeldung bei Überschreitung des Gewinns von 400 Euro? Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nein, die Hauptbeschäftigung als Angestellter spielt keine Rolle (die Rentenversicherung kennt grundsätzlich die Möglichkeit der Mehrfachversicherung, also in mehreren Jobs oder Tätigkeiten, falls jeder für sich gesehen der Rentenpflicht unterliegt).

Hinweis zur Meldung beim Rententräger:

Nach §190a SGB VI sind versicherungspflichtige Selbständige zur verpflichtet sich beim Rententräger zu melden. Versicherungspflichtige Selbständige sind jedoch insbesondere die geringfügig selbständig Tätigen nicht!!

Trotzdem ist eine Meldung beim Rententräger sinnvoll.

Zum einen kann geprüft werden ob evtl. andere Varianten der Selbständigenrentenpflicht (für nur einen Auftraggeber zB) in Betracht kommen, zum zweiten bleiben sie in einer regelmäßigen Überprüfung des Rententräger, was böse Überraschungen verhindert falls sie selbst ihre Selbständigkeit "vom heimischen Sofa aus" falsch beurteilt haben sollten.

Am Ende wird nix weiter passiert sein (außer ein durchaus zu bewältigenden, kleiner Papierkram) wenn die Selbständigkeit tatsächlich ohne gesetzl. Rentenversicherung ablaufen kann.

Dann haben sie aber Gewissheit darüber.

2 Antworten

Renten-Fachmannam 08.02.2010 | 19:09
§ 196 SGB VI Auskunfts- und Mitteilungspflichten (Auszug) (1) Versicherte oder Personen, für die eine Versicherung durchgeführt werden soll, haben, soweit sie nicht bereits nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig sind, dem Träger der Rentenversicherung ... 2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden, unverzüglich mitzuteilen. -------------------------------- § 2 SGB VI Selbständig Tätige Versicherungspflichtig sind selbständig tätige 1. Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, ... ----------------------------------- Es ist sehr ratsam, Ihrer Mitteilungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung nachzukommen. Diese entscheidet ob Versicherungspflicht besteht.
Marcus Mannam 08.02.2010 | 20:45
Vielen Dank für die Hinweise. Spielt es eine Rolle, dass ich bereits als Vollzeitangestellter in die Rentenkasse einzahle und die Freiberuflichkeit nur auf geringer Stundenzahl und mit entsprechend geringem (wenn überhaupt) Gewinn fahre?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026