Hallo Expat,
mit den von Ihnen gemachten Angaben kann ich Ihre Frage nicht beantworten.
So ist zum einen nicht klar, wer Arbeitgeber ist. Zum anderen ist fraglich, ob tatsächlich Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung besteht oder ob - wie von "SB" geschrieben - nicht ein Fall der Einstrahlung vorliegt.
Sie sollten daher den Sachverhalt mit der zuständigen Krankenkasse klären, da diese in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag über die Versicherungs- und Beitragspflicht in allen Sozialversicherungszweigen entscheidet und an sie daher auch die entsprechenden Meldungen abzugeben sind.