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Experten-Antwort

Anmeldung Minijob

von Michael16.04.2025 | 04:02
165 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich wüsste gerne, wie der Arbeitgeber den Minijob anmelden muss und zu welchem Zeitpunkt ich die RV über den Minijob informieren soll. Vielen Dank für eine Rückmeldung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,
Ihr Arbeitgeber kann den Minijob direkt über Minijob Zentrale anmelden:
Minijob anmelden? Das sind die Voraussetzungen - Minijob-Zentrale

Wenn Sie als Arbeitnehmer nur einen Minijob ausüben und einen weiteren Minijob aufnehmen, müssen Sie beide Minijob-Arbeitgeber über den anderen Minijob informieren.

Während des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist ein Hinzuverdienst möglich. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird dies von den Versicherten im Rahmen ihres verbliebenen Restleistungsvermögens sogar erwartet. Die Erwerbstätigkeit, aus der Hinzuverdienst erzielt wird, darf jedoch dem Rentenanspruch dem Grunde nach nicht entgegen- stehen. Bei einem Hinzuverdienst ist daher stets zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der diesem Hinzuverdienst zugrundeliegenden Erwerbstätigkeit weiterhin verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Daher müssen bzw. sollten Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit den  Minijob der DRV melden.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Minijob und Renteam 16.04.2025 | 04:20
Alles zur Minijob-Anmeldung: https://www.minijob-zentrale.de/DE/home/home_node.html Sie müssen den Minijob der DRV nur melden, wenn Sie eine EM-Rente beziehen. In diesem Fall müssen Sie diesen Minijob sofort dann melden, wenn Sie den Minijob-Vertrag unterschreiben haben. Dabei sollten Sie sich überlegen, ob Sie Rentenbeiträge zahlen wollen oder nicht (wenn nicht, dann müssen Sie das dem Arbeitgeber mitteilen). Bei Bezug einer EM-Rente ist es i.d.R. besser, auf Rentenbeitragszahlungen zu verzichten, weil diese Beiträge meistens die Altersrente nicht erhöhen werden (wegen Bestandsschutz §88, SGB 6). Wenn Sie allerdings noch zusätzliche Wartezeit-Monate sammeln wollen, sollten Sie Rentenbeiträge zahlen.
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