Hallo Michael,
Ihr Arbeitgeber kann den Minijob direkt über Minijob Zentrale anmelden:
Minijob anmelden? Das sind die Voraussetzungen - Minijob-Zentrale
Wenn Sie als Arbeitnehmer nur einen Minijob ausüben und einen weiteren Minijob aufnehmen, müssen Sie beide Minijob-Arbeitgeber über den anderen Minijob informieren.
Während des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist ein Hinzuverdienst möglich. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird dies von den Versicherten im Rahmen ihres verbliebenen Restleistungsvermögens sogar erwartet. Die Erwerbstätigkeit, aus der Hinzuverdienst erzielt wird, darf jedoch dem Rentenanspruch dem Grunde nach nicht entgegen- stehen. Bei einem Hinzuverdienst ist daher stets zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der diesem Hinzuverdienst zugrundeliegenden Erwerbstätigkeit weiterhin verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Daher müssen bzw. sollten Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit den Minijob der DRV melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung