Die offzielle Beschreibung der Tätigkeiten/Beruf erfolgt von der Agentur für Arbeit.
Beispielsweise ist dies deshalb erforderlich, um Menschen (beispielsweise Schulabgängern), die verschiedenen Berufe vorstellen müssen.
Auch ist dies bei der Arbeitsvermittlung notwendig, da für die Arbeitssuchenden in Frage kommende Tätigkeiten/Berufe herausgefunden werden müssen, damit entsprechende Stellenangebote unterbreitet werden können.
Also noch einmal: Für die offzielle Berufsbeschreibung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Wenn von einem Rentenversicherungsträger (bei einer Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente) eine Verweisung erfolgt, weil der Rentenversicherung der Meinung ist, dass der Antragstell den von ihm bei der Erteilung des ablehnenden Bescheides geannten Berufe trotz etwaiger gesundheitlicher Einschränkungen noch nachgehen kann, bezieht sich auch der Rentenversicherungsträger immer auf die offzielle Tätigkeitsbeschreibung der Agentur für Arbeit, die er dann entsprechend auf die Person der Antragstellerin/des Antragstellers bezieht.
Die Tätigkeitsbeschreibung, die ich Ihnen zum vorherigen Eintrag angeführt habe, ist die, die der Sachbearbeitung der Rentenversicherung zur Verfügung steht. Jedoch leitet sich diese wiederum (wie bereits oben erwähnt) auch "nur" von der Beschreibung der Bundesagentur für Arbeit ab. Insofern verwendet also die Rentenversicherung keine von der Bundesagentur für Arbeit abweichenden Beschreibungen.
Grundsätzlich steht jedem, der über einen Internetzugang verfügt, zur Information die Tätigkeitsbeschreibung "berufenet", die von der Agentur für Arbeit angeboten wird, zur Verfügung. Dafür, dass jeder aktuelle Beruf dort per Internet zu finden ist, kann jedoch hier im Forum keine Verantwortung übernommen werden, da die Internetseite eigenverantwortlich von der Bundesagentur für Arbeit ins Netz gestellt wird. Auch bin ich kein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, sodass sodass mir keine Angaben vorliegen, welche Berufe dort abrufbar sind.
Da dies für die von Ihnen geforderten Tätigkeiten offensichtlich nicht vollständig der Fall war, habe ich Ihnen hier im Forum die Informationen, die der Rentenversicherung zur Verfügung stehen, mitgeteilt.
Wie oben bereits geschrieben: Bei der Tätigkeitsbeschreibung, die der Rentenversicherung vorliegt, handelt es sich um die inhaltsgleiche Tätigkeitsbeschreibung der Agentur für Arbeit.
Wenn Sie einen weiteren Abgleich vornehmen möchten, empfehle ich Ihnen, sich direkt mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.
Die Sozialversicherungsträger (zu den denen auch die Bundesagentur für Arbeit gehört) genügen der ihnen nach dem SGB I obliegenden Auskfunfts- und Beratungspflicht auch, wenn Sie Informationen mündlich oder schriftlich geben. Eine Verpflichtung, sämtliche Informationen über sämtliche Sachverhalte (bzw. in diesem Falle Berufsbeschreibungen) über das Internet anzubieten, besteht meines Wissens (noch) nicht.