Mit Tunesien gibt es ein Sozialversicherungsabkommen.
Somit bekommen Sie für Ihre Beitragsjahre in Tunesien grundsätzlich eine Rente aus der tunesischen RV und für die deutschen Zeiten eine Rente aus D. Wenn es um Mindestzeiten geht, zählen die tunesischen Jahre mit bei den Mindestzeiten.
Näheres klären Sie bitte direkt mit der DRV, der Sie Ihre tunesischen Zeiten angeben können. Dann wird das mit der tunesischen RV geklärt.
Schulzeiten ab dem 17. Geburtstag zählen immer als Anrechnungszeiten, egal in welchem Staat diese zurückgelegt wurden.