Hallo, Herr F.
soweit einer Geldleistung der gesetzlichen Unfallversicherung ein sog. Jahresarbeitsverdienst zu Grunde liegt erfolgt die regelmäßige Anpassung der Geldleistungen prinzipiell nicht über die prozentuale Anpassung der Geldleistung selbst, sondern über die Anpassung des maßgebenden, der Geldleistung zugrundeliegenden Jahresarbeitsverdienstes. Anschließend erfolgt auf dieser Basis eine erneute Berechnung der Geldleistung (hier: Unfallrente).
Im Zusammenhang mit der Anrechnung einer Unfallrente auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird dann auch dieser (jeweils angepasste/dynamische) Jahresarbeitsverdienst für die Ruhensberechnung herangezogen.