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Experten-Antwort

Anpassung Grenzbetrag Unfallrente / Altersrente

von Herr F.11.03.2023 | 10:14
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Jahrgang 1973 und erhalte seit 2008 eine Unfallrente mit einem, sich nicht mehr verändernden, Grad der Erwerbsminderung von 20% nach einem Wegeunfall. Diese bezeiht sich auf meinen damaliges JAV von 24500,00 €. Inzwischen verdiene ich mehr als das doppelte. Da ich mit 17 angefangen habe (rentenversichert) zu arbeiten, könnte ich wohl mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen.Ich werde dann vorraussichtlich 40 Rentenpunkte erreicht haben. Dann treffen die Verletztenrente und die Altersrente aufeinander, die generelle Berechnung des Grenzbetrags und der Anrechnung auf die Altersrente ist mir klar. Meine Frage: Gibt es keine prozentualle Anpassung des Grenzbetrags über all die Jahre der Erwerbstätigkeit? Also bleibt dieser bezogen auf meinen damaligen niedrigen JAV? Darüber finde ich leider wenige Aussagen. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Herr F.

soweit einer Geldleistung der gesetzlichen Unfallversicherung ein sog. Jahresarbeitsverdienst zu Grunde liegt erfolgt die regelmäßige Anpassung der Geldleistungen prinzipiell nicht über die prozentuale Anpassung der Geldleistung selbst, sondern über die Anpassung des maßgebenden, der Geldleistung zugrundeliegenden Jahresarbeitsverdienstes. Anschließend erfolgt auf dieser Basis eine erneute Berechnung der Geldleistung (hier: Unfallrente).

Im Zusammenhang mit der Anrechnung einer Unfallrente auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird dann auch dieser (jeweils angepasste/dynamische) Jahresarbeitsverdienst für die Ruhensberechnung herangezogen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Herr F.

soweit einer Geldleistung der gesetzlichen Unfallversicherung ein sog. Jahresarbeitsverdienst zu Grunde liegt erfolgt die regelmäßige Anpassung der Geldleistungen prinzipiell nicht über die prozentuale Anpassung der Geldleistung selbst, sondern über die Anpassung des maßgebenden, der Geldleistung zugrundeliegenden Jahresarbeitsverdienstes. Anschließend erfolgt auf dieser Basis eine erneute Berechnung der Geldleistung (hier: Unfallrente).

Im Zusammenhang mit der Anrechnung einer Unfallrente auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird dann auch dieser (jeweils angepasste/dynamische) Jahresarbeitsverdienst für die Ruhensberechnung herangezogen.

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12 Antworten

Teoam 11.03.2023 | 11:40
Bei mir war es bei dieser Konstellation so: Übersteigt bei Altersrenteneintritt die Anwartschaft der erworbenen Rentenpunkte den JAV des Unfalljahres, wird der höhere, also der Altersrentenwert anstatt des JAV herangezogen. Durch die dann folgende Gegenrechnung (Zusammenfall von Alters und Unfallrente BG-> googeln) wird in diesem Fall statt des JAV der erworbene Rentenwert genommen. JAV wird zum Zeitpunkt des Renteneintritts von der DRV abgefragt. Selbst bei meinem Anruf wollte/durfte die Dame mir nicht sagen, wie hoch mein JAV nun wäre, ob es beim JAV so etwas wie einen Inflationausgleich oder Indexwert gibt. Vielleicht gibt es bei den BG's da Unterschiede. (gedacht als Kurzinfo)
Jonnyam 11.03.2023 | 12:12
Wenn Ihrer Verletztenrente mit 20 % im Jahre 2008 ein Jahresarbeitsverdienst von 24.500 € zugrunde lag, betrug die 20%-ige Verletztenrente monatlich wohl 272,22 €. Inzwischen ist die Verletztenrente – wie alle Renten aus der GRV und GUV - wohl schon um insgesamt 35,62 % erhöht worden und beträgt gut 369 € monatlich. Dieser Rente liegt dann auch ein Jahresarbeitsverdienst zugrunde, der ebenfalls 35,62 % höher ist als 2008. Das ist so, weil eine volle Verletztenrente immer 2/3 des JAV ausmacht, die nur 20 %i-ge Rente dann auch monatlich entsprechend weniger. JAV also mtl. Verletztenrente * 100 / MdE-Satz *12 * 3 / 2 Und als Obergrenze für das Zusammentreffen von Renten aus GRV und GUV gilt grundsätzlich ein Wert von 70 % des gerade maßgebenden Jahresarbeitsverdienstes, mindestens aber die Höhe der Rente aus der GRV selbst. Auch der von der Verletztenrente dabei abzuziehende Freibetrag (damals 80 €) hat sich natürlich erhöht (heute 108,42 €)
W°lfgangam 11.03.2023 | 15:28
Zusammengefasst: Ihre Gehaltssprünge/Karriereleiter rauf, sind irrelevant, lediglich die damalige JAV ist dynamisch. Kleines Einkommen/JAV damals ist auch weiterhin für den Grenzbetrag bei der Altersrente maßgebend ...ggf. wird die Altersrente in vollem Umfang der anzurechnenden UV-Rente reduziert. Gruß w.
KSCam 11.03.2023 | 16:02
Macht es wirklich Sinn sich heute mit 50 den Kopf zu zerbrechen ob und wie in 15 Jahren Renten gekürzt werden oder auch nicht?
Herr F.am 11.03.2023 | 16:29
Ich mache mir jetzt gerade dazu Gedanken weil ein Kollege gerade kurz vor Renteintritt in einer ähnlichen Situation ist. Danke für die vielen Antworten.
Jonnyam 11.03.2023 | 16:53
In jedem Fall bleiben unter dem Strich übrig: Die Summe aus der Rente der Rentenversicherung und dem Freibetrag. Und wenn die Rente aus der Rentenversicherung dann z.T. „ruhen“ sollte und deshalb niedriger ausfällt, sind auch niedrigere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Schadeam 11.03.2023 | 17:44
…sowie der Rentner für die UV Rente auch keinen Cent eingezahlt hat…
DRVam 12.03.2023 | 07:42
Ihnen ist aber schon bewusst, dass sich bis zu Ihrem Rentenbezug die Rechtslage durchaus ändern kann? Sich daher heute Gedanken über ungelegte Eier in der fernen Zukunft zu machen, hilft Ihnen nicht wirklich weiter.
sabBasam 12.10.2023 | 16:43
ja um zu wissen wie viel Geld übrig bleibt, das man nach den Abzügen (vorher in Rente o.a.) letztendlich bar zum Leben hat! Für die Zukunft: ob man dieser Finanzlücke (Abzüge) mit eigenen Mitteln ,rechtzeitig entgegensteuern kann.
SabBasam 12.10.2023 | 16:47
Auch wenn es "ungelegte Eier" sind , so finde ich persönlich, es macht Sinn um sich über das Ausmaß im klaren zu werden und selber gegen zu steuern! Durch eigenes Sparen!
BG Rentneram 10.04.2024 | 22:52
Hallo Herr F, das scheint wirklich so zu sein. Ich bin nach einem nicht selbst verschuldeten Wegeunfall seit 33 Jahren Querschnittsgelähmt und bekomme eine 100 % Unfallrente. Diesen Betrag hat sich die BG von der gegnerischen Versicherung zurück geholt. Bei meinem Unfall hatte ich als Handwerker ein Gehalt welches aus heutigen Gesichtspunkten ca. 44.500 € entspricht. Trotz meiner Behinderung bildetet ich mich weiter und arbeitete in Vollzeit so das ich in den letzten Jahren den maximalen Rentenbeitrag einbezahlt habe, aktuell ca. doppelt so hoch wie der für den Grenzbetrag aus 1990 aktuell anzusetzender Betrag. Seit ca. 6 Jahren beziehe ich eine Erwerbsunfähigkeitsrente von ca. 1.000 €. Parallel arbeitet ich noch und kann auf Basis des alten System vor der Flexirente noch ca. 5.000 € dazu verdienen weiterhin holt sich aktuell die DRV den Restbetrag zu den maximalen Rentenbetrag von der Versicherung meines Unfallgegners. Wenn ich nun in Altersrente gehe wird meine staatliche Rente wegen der Grenzwertbetrachtung aus dem Jahr 1990 weiterhin nur aus jetzigen Gesichtspunkten ca. 1.000 € betragen. Trotz der Staat keine Cent für meine BG Rennte zahlen musste und ich in den dann ca. 45 Beitragsjahren mehr als 450.000 € in das System einbezahlt habe. Ich möchte mich nicht beklagen das es mir finanziell schlecht geht, ich finde es nur sehr ungerecht, das Zahlungen in das System nicht vergütet werden, jeder der in jungen Jahren verunfallt, sollte die change habe sich zu entwickeln und wird es auch häufig tun, leider werden durch solche Regelungen Leistungen nicht anerkannt sondern sogar noch Zahlungen gegnerischen Versicherungen enteignet.
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