zm 01.07. jeden Jahres werden alle Renten angepasst. Es spielt keine Rolle ob die Rentenderzeit ausgezahlt wird.
Falls Ihre Frage auf den Zuschlag im Rahmen des EM Bestandsleistungsverbesserungsauszahlungsgesetzes anspielt, wird der Zuschlag vorerst nur für Renten mit einem Auszahlungsbetrag ermittelt.
Im Rahmen der überprüfung im November 2025 kann unter Umständen allerdings noch ein rückwirgender Zuschlag ermittelt und ausgezahlt werden, falls es in der Zwischenzeit zu einer Auszahlung kommt.