Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

ANPASSUNG, MÜTTERRENTE

von Anton31.01.2024 | 21:10
207 Ansichten
4 Antworten
Habe 3kinder alle erwachsen, meine ex hat die mutterrente für alle, jetzt wurde festgestellt das mir nach der Scheidung das sorgerecht für das jüngste Kind zugesprochen wurde, feststellungszeit Beträgt7monate ist rentenrechtlich bereits anerkannt, wie verfährt die Rentenversicherung weiter bzw, wie geht es weiter? Bitte um Antwort eines Experten mfg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.02.2024 | 14:00

Kindererziehungszeiten werden dem Ehepartner zugeordnet, der tatsächlich die Kindererziehung vorgenommen hat. Sollten in Ihrem Fall Monate der Kindererziehung tatsächlich auf Ihre Person zu zuordnen sein, sollten Sie Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger informieren und eine Übertragung dieser Zeiten beantragen. 

 

Grundsätzlich werden bei einer Scheidung der Eheleute durch den Versorgungsausgleich die Rentenansprüche, die Sie und Ihre ehemalige Partnerin während Ihrer Ehe oder Partnerschaft erworben haben, ausgeglichen. Das Ziel ist, dass Sie beide mit gleich vielen Versorgungsanrechten die Ehe oder Partnerschaft beenden.   

3 Antworten

Schadeam 31.01.2024 | 21:24
Wenn das bereits anerkannt sein sollte brauchen Sie den fragen der das anerkannt hat. Und wie es weitergeht steht dann im nächsten Bescheid. Wer von uns soll das denn wissen? Wie alt war denn das kleine Kind bei der Scheidung? Von welchen Zeitraum reden wir da? Meinen Sie es reicht uns ein paar Häppchen vorzuwerfen und wir kennen dann die Story? Oder ist mal wieder Märchenstunde im Forum?
VAGam 31.01.2024 | 21:30
Schade schrieb

Wenn das bereits anerkannt sein sollte brauchen Sie den fragen der das anerkannt hat. Und wie es weitergeht steht dann im nächsten Bescheid.

Wer von uns soll das denn wissen?

Wie alt war denn das kleine Kind bei der Scheidung? Von welchen Zeitraum reden wir da?

Meinen Sie es reicht uns ein paar Häppchen vorzuwerfen und wir kennen dann die Story?

Oder ist mal wieder Märchenstunde im Forum?

Vor allem was soll denn das überhaupt bringen? Selbst wenn eine rückwirkende Zuordnung zum Vater möglich wäre, was ich nicht glaube, würde durch den Versorgungsausgleich alles wieder zu gleichen Teilen aufgeteilt. Hier ist wohl eher der Scheidungsfrust, statt die Vernunft der Ratgeber.
ach wasam 31.01.2024 | 21:48
Für den Versorgungsausglich wurden die Ansprüche aus der Ehezeit ja bereits geteilt. Und wirken sich dann entsprechend des Urteils aus, wenn Sie in Rente gehen. Wenn nun festgestellt wurde (im Zusammenhang mit einem Rentenantrag?), dass Ihnen noch 7 Monate 'zustehen' (weil Sie nach der Ehezeit das unter 10 Jahre alte Kind noch 'erzogen' haben ?), und dies auch rentenrechtlich anerkannt wurde, dann ist doch alles geklärt. Was soll die Rentenversicherung da noch weiter verfahren? Die berechnet Ihre beantragte Rente und dann bekommen Sie irgendwann den entsprechenden Bescheid.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026