Kindererziehungszeiten werden dem Ehepartner zugeordnet, der tatsächlich die Kindererziehung vorgenommen hat. Sollten in Ihrem Fall Monate der Kindererziehung tatsächlich auf Ihre Person zu zuordnen sein, sollten Sie Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger informieren und eine Übertragung dieser Zeiten beantragen.
Grundsätzlich werden bei einer Scheidung der Eheleute durch den Versorgungsausgleich die Rentenansprüche, die Sie und Ihre ehemalige Partnerin während Ihrer Ehe oder Partnerschaft erworben haben, ausgeglichen. Das Ziel ist, dass Sie beide mit gleich vielen Versorgungsanrechten die Ehe oder Partnerschaft beenden.
Wenn das bereits anerkannt sein sollte brauchen Sie den fragen der das anerkannt hat. Und wie es weitergeht steht dann im nächsten Bescheid.
Wer von uns soll das denn wissen?
Wie alt war denn das kleine Kind bei der Scheidung? Von welchen Zeitraum reden wir da?
Meinen Sie es reicht uns ein paar Häppchen vorzuwerfen und wir kennen dann die Story?
Oder ist mal wieder Märchenstunde im Forum?
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