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Experten-Antwort

Anpassung Punkte bei Erwerbsminderungsrente

von Sandrine02.12.2016 | 18:21
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13 Antworten

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Hallo Forum, gerade kam eine Frage auf, bei deren Beantwortung ihr vielleicht helfen könnt. Ich musste bei meiner Scheidung vor einigen Jahren etliche meiner hart verdienten Rentenpunkte an meinen Exmann abtreten, der als Selbstständiger während unserer Ehe nichts einbezahlt hat. Kann ich jetzt, da ich eine (teilweise) Erwerbsminderungsrente erhalte, die Anpassung an die Punkte vor dem Versorgungsausgleich beantragen? So verstehe ich den betreffenden Passus in den Anpassungsregeln nämlich. Das wäre fantastisch, denn es würde meine Rente deutlich erhöhen. Liebe Grüße, Sandrine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

§ 35 VersAusglG sieht eine Anpassung bei der ausgleichspflichtigen Person (bei Bezug einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung) vor, wenn bei einem anderen Versorgungsträger erworbene Ansprüche noch nicht bezogen werden können. Dadurch sollen die vorübergehenden Nachteile der internen Teilung abgemildert werden. Fraglich ist somit, ob Sie unter das neue Recht fallen (Scheidung ab 01.09.2009) und Ansprüche übertragen bekommen haben, welche Sie noch nicht beziehen können. Im Zweifelsfall beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Prüfung der Anpassung nach § 35 VersAusglG.

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12 Antworten

M.am 02.12.2016 | 18:43
M.E. geht das u.a. nur, wenn und solange Sie zugleich "aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Leistung beziehen können".
Memyselfam 02.12.2016 | 18:47
Ähnlich ging es mir auch. Habe ßonderzahlungen zur Abwendung der abzüge wg versorgungsausgleich geleistet
W*lfgangam 02.12.2016 | 19:09
Hallo Sandrine, es liegt keine Grund für die 'Anpassung des Versorgungsausgleichs' vor/die Punkte sind weg. Anpassungen oder Abänderungen sind grundsätzlich mit einer Änderungen in den Verhältnissen verbunden, siehe §§ 32 ff. VersAuslG: https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/ Was Sie meinen ist, ob Sie mit der möglichen Ausgleichszahlung für die 'verlorenen' Punkte eine sofortige Änderung/Erhöhung der Rente erwirken. Könnte sein ...ich bin mir da unsicher, da bei mir der Grundgedanke, dass eine Beitragszahlung _nach_ Rentenfall erst beim nächsten Rentenfall wirksam wird, überwiegt. Gruß w.
memyselfam 02.12.2016 | 19:47
ja, das ist klar. das wirkt sich bei der em-rente nicht mehr aus, erst bei der Altersrente bzw. Altersrente wg. schwerbehinderung! parallel habe ich auch sonderzahlunngen an die komm. zusatzversorgung machen können, diese greifen sofort und seither bekomme ich mehr überwiesen. aber bei der drv geht das erst bei einer folgerente
memyselfam 02.12.2016 | 19:48
ja, das ist klar. das wirkt sich bei der em-rente nicht mehr aus, erst bei der Altersrente bzw. Altersrente wg. schwerbehinderung! parallel habe ich auch sonderzahlunngen an die komm. zusatzversorgung machen können, diese greifen sofort und seither bekomme ich mehr überwiesen. aber bei der drv geht das erst bei einer folgerente
Sandrineam 03.12.2016 | 11:15
Danke für eure Antworten. Ich habe es wohl doch falsch verstanden, schade
Sandrineam 03.12.2016 | 11:16
Danke für eure Antworten. Ich habe es wohl doch falsch verstanden, schade
Sandrineam 03.12.2016 | 11:20
Danke für eure Antworten. Ich habe es wohl doch falsch verstanden, schade. Aber ich meinte nicht das Wiederauffüllen der Punkte durch Einzahlung. Das ist was völlig anderes. Das wurde mir damals auch angeboten. Fand ich allerdings etwas lachhaft... wenn ich mal eben so knappe 100.000 Euro übrig hätte, würde ich die bestimmt nicht an die RV überweisen - da hätte ich besseres damit zu tun. Liebe Grüße Sandrine
Sandrineam 03.12.2016 | 11:22
Sorry, weiß nicht warum da jetzt 3 Antworten von mir stehen... da ist was schief gegangen.
GroKoam 03.12.2016 | 13:41
bei dir scheint öfter etwas "schief zu gehen"
Memyselfam 03.12.2016 | 12:37
Mir auch schon passiert wenn beim ersten abschicken sich nichts tut und man dann nochmals klickt. Naja ich hab das schon gemacht, spekulieren an der Börse liegt mir nicht und bank Zinsen gibt es nicht. Da lohnte es sich schon
W*lfgangam 03.12.2016 | 16:31
Hallo Sandrine, beim ersten Klick auf dem 'Senden-Button' warten Sie gut 5 Sec., dann hat der Server hier Ihre Antwort verarbeitet (wenn Sie Firefox verwenden, achten Sie auf das kreisende Rad oben links auf der Menü-/Tableiste - steht das, ist der Beitrag durch). Klicken Sie ungeduldig mehrfach drauf, werden alle Antworten mit jedem Klick übertragen. Gruß w. PS: das Schieflaufen sitzt immer vor dem Bildschirm ;-)
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