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Experten-Antwort

Anpassungsbetrag bei Folgerenten

von Fragensteller25.07.2025 | 10:37
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie ermittelt sich das Startjahr zur Berechnung des Anpassungsbetrages wenn ich eine Rente wegen Erwerbsminderung seit 2010 erhalte und in die Altersrente zum 01.06.2028 gegangen bin? Für die Höhe der Besteuerung ist das Jahr 2010 maßgeblich. Welches Jahr wird als Startjahr festgelegt wenn es bei der Altersrente z.B. in 2024 um die Ermittlung des Anpassungsbetrages geht. Wo ist dies gesetzlich geregelt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

zur Ermittlung des Anpassungsbetrages ist für jede Rente ein Ausgangsbetrag (sog. Startbetrag) für die Rentenbesteuerung festzulegen. Der Anpassungsbetrag unterliegt im Gegensatz zum Startbetrag zu 100 % der Besteuerung. Der Anpassungsbetrag ist bei ungekürzten Renten die Differenz aus Jahresbruttovollrente und Startbetrag. Der Startbetrag ist der Jahresrentenbetrag aus dem Kalenderjahr nach Rentenbeginn.

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html

 

Freundliche Grüße

 

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