Hallo,
zur Ermittlung des Anpassungsbetrages ist für jede Rente ein Ausgangsbetrag (sog. Startbetrag) für die Rentenbesteuerung festzulegen. Der Anpassungsbetrag unterliegt im Gegensatz zum Startbetrag zu 100 % der Besteuerung. Der Anpassungsbetrag ist bei ungekürzten Renten die Differenz aus Jahresbruttovollrente und Startbetrag. Der Startbetrag ist der Jahresrentenbetrag aus dem Kalenderjahr nach Rentenbeginn.
Freundliche Grüße