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Experten-Antwort

Anrechenbare Schulzeit

von 196614.04.2025 | 14:10
177 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich war bis zum 21. Lebensjahr ohne Unterbrechung in der Schule. Habe ab dann gearbeitet und arbeite weiterhin. Kann ich mit 65 ohne Abschlag in Rente gehen oder erst mit 67, bzw. 66 und 8 Monaten, da ich damals im August mit der Ausbildung gestartet bin? Vielen Dank für eine Rückmeldung. Viele Grüße Astrid Nickolai

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

 

wie bereits "Tja" richtig beschrieben hat, werden Schul und Studienzeiten leider nur bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt und werden nicht bei der Wartezeit von 45 Jahren anerkannt. Ob und wann Sie vor dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Altersrente gehen können, können Sie in einer ausführlichen Rentenauskunft erkennen. Bitte fordern Sie diese beim zuständigen Rentenversicherungsträger an oder bei unseren Onlinediensten der deutschen Rentenversicherung. 

 

Unter folgendem Link können Sie eine ausführliche Rentenauskunft anfordern: 

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Das Expertenteam 

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4 Antworten

Renteninformationam 14.04.2025 | 14:21
Was steht in Ihrer Renteninformation ?
Bürgermeisteram 14.04.2025 | 14:26
Sie sollten sich eine Rentenauskunft anfordern, da steht alles drin. In der Renteninformation können Sie nur sehen wann die Regelaltersrente beginnt.
Tjaam 14.04.2025 | 14:45
Entscheidend ist, ob Sie zum geplanten Rentenbeginn mit 65 Jahren Ihre 45 Jahre spezielle Wartezeit beisammen haben. Schul- und Studienzeiten zählen dabei nicht mit. Unter der Annahme, dass Sie bis zu Ihrem 21. Geburtstag keine Wartezeiten für diese 45 Jahre erworben haben, könnten Sie logischerweise allerfrühestens mit 66 Jahren in diese abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte" gehen. Und das nur unter der Voraussetzung, dass ausnahmslos alle Monate in sämtlichen 45 Jahren entsprechend relevant waren für diese Wartezeit. Das ist aber im Detail nicht ganz einfach selber zu prüfen. Darum einfach eine ausführliche "Rentenauskunft" beantragen bei der DRV. Und ob es diese Rentenart in etlichen Jahren dann überhaupt noch gibt, weiß heute niemand.
Claus Mülleram 15.04.2025 | 18:35
"bzw. 66 und 8 Monaten, " darf man raten, Sie sind Jahrgang 1962? Ohne diese Angabe sind KEINE Aussagen möglich. Ohne Ihren Geburtsjahrgang sind alle konkreten&persönlichen Antworten fahrlässig, wenn Sie Pech haben, sogar falsch.
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