Guten Morgen,
wie bereits "Tja" richtig beschrieben hat, werden Schul und Studienzeiten leider nur bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt und werden nicht bei der Wartezeit von 45 Jahren anerkannt. Ob und wann Sie vor dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Altersrente gehen können, können Sie in einer ausführlichen Rentenauskunft erkennen. Bitte fordern Sie diese beim zuständigen Rentenversicherungsträger an oder bei unseren Onlinediensten der deutschen Rentenversicherung.
Unter folgendem Link können Sie eine ausführliche Rentenauskunft anfordern:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam