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Experten-Antwort

Anrechenzeit arbeitslos ohne Leistungsbezug

von Klaus07.09.2022 | 16:16
222 Ansichten
7 Antworten
Hallo, wenn ich vorher mehrere Jahre ALG 2 bezogen habe und in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre Pflichtbeitragszeit zusammen bekomme, dann habe ich die versicherungspflichtigen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente nicht erreicht. Richtig? Und wenn ich den Bezug von ALG 2 beendet habe weil nun Vermögen vorhanden ist, kann ich auch nicht durch freiwillige Beiträge die Anrechenzeit aufrecht erhalten. Richtig? Das kann ich nur, wenn ich im Kalendermonat unmittelbar vor dem Austritt aus dem ALG 2 Bezug Pflichtbeiträge aus versicherter Beschäftigung gezahlt habe. Ist das auch richtig? Oder auch, wenn ich jetzt in eine versicherungspflichtige Beschäftigung komme? Wenn mir jemand diese ersten drei Fragen beantworten bzw. bestätigen könnte, und auch etwas zu meiner letzten Frage sagen könnte, wäre ich sehr dankbar. Freundlichen Gruß Klaus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.09.2022 | 07:36

Hallo Klaus,

für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein (sogenannte allgemeine Wartezeit). Dazu müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versichrungsrechtliche Voraussetzung). Bei der Ermittlung des Fünfjahreszeitraums bleiben Zeiten, die Sie unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belegen können (unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II), unberücksichtigt. Der Fünfjahreszeitraum wird dann um die genannten Zeiten in die Vergangenheit verlängert, so dass Sie unter Umständen mit weiteren Pflichtbeiträgen in diesem Verlängerungszeitraum die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllen können.

Ich würde Ihnen empfehlen, einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier:

http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Aloisam 07.09.2022 | 16:28
Ja, alles richtig. Wenn es darum geht, EM-Schutz wieder aufzubauen, hilft die Aufnahme einer vers. pflichtigen Tätigkeit. Sollte die Erwerbsminderung allerdings schon bestehen, bzw. in einem Zeitpunkt liegen, an dem die Versicherungszeit nicht erfüllt war, nützt das auch nachträglich nichts.
Klausam 07.09.2022 | 18:38
Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir sehr
KSCam 07.09.2022 | 18:52
Da wäre ich vorsichtig mit einer Ferndiagnose, weil die Angaben m.E. Zu schwammig sind und einige Infos fehlen, die es braucht. In so einem Fall würde ich die Beratung empfehlen wo man Zugriff aufs Versicherungskonto hat. Wäre der Fragesteller vor und nach der ALG 2 Zeit nicht versichert gewesen ( selbständig, Ausland, etc) müsste er erst wieder 3 Jahre pflichtig sein bevor ein EM Schutz existiert, war er vor der ALG Zeit durchweg pflichtversichert, könnte der Versicherungsschutz heute bestehen, sofern das Hartz4 Ende noch keine 2 Jahre zurückliegt. Dies alles geht aus der Frage nicht eindeutig hervor.
W°lfgangam 07.09.2022 | 18:59
Hallo Klaus, VIEL zu einfach gesehen. Zunächst sind ALG2-Zeiten sogenannte Streckungszeiten, die den 5-Jahreszeitraum verlängern - um damit frühere/ggf. vorhanden Pflichtbeiträge zu erfassen. Die _dauerhaft_ ab 2005 beziehenden ALg2-Empfänger hätte die Voraussetzungen für eine EMRT erfüllt ...zumindest was die Pflichtbeitragsseite angeht. > "Und wenn ich den Bezug von ALG 2 beendet habe weil nun Vermögen vorhanden ist, kann ich auch nicht durch freiwillige Beiträge die Anrechenzeit aufrecht erhalten. Richtig?" Richtig. Aber, freiwillige Beiträge haben rein gar nichts mit Anrechnungszeiten zu tun ;-) "Das kann ich nur, wenn ich im Kalendermonat unmittelbar vor dem Austritt aus dem ALG 2 Bezug Pflichtbeiträge aus versicherter Beschäftigung gezahlt habe. Ist das auch richtig?" Auch Quatsch, freiwillige Beiträge gehen immer, wenn im selben Monat kein Pflichtbeitrag liegt. Letztendlich haben die beiden letzten Fragen/Antworten nichts mit der Problematik "wie ist mein EMRT-Anspruch gesichert" zu tun. Da muss in Ihren Versicherungsverlauf geschaut werden, wie die aktuelle Situation für diese Rente ist/dann Handlungsempfehlungen. Besser, Sie befragen die nächste Beratungsstelle, statt dass hier weitere A-Läuse - ohne Kenntnis Ihres aktuellen Versicherungsverlaufs - in Versuchung geraten 'das passt schon so und so/wenn/dann' ;-) Wenn Sie selbst WENN/DANN aufschlüsseln könnten, würden Sie hier sicher nicht nachfragen *g Gruß w.
Tucam 07.09.2022 | 22:10
W°lfgang schrieb

Hallo Klaus,

VIEL zu einfach gesehen.

Zunächst sind ALG2-Zeiten sogenannte Streckungszeiten, die den 5-Jahreszeitraum verlängern - um damit frühere/ggf. vorhanden Pflichtbeiträge zu erfassen. Die _dauerhaft_ ab 2005 beziehenden ALg2-Empfänger hätte die Voraussetzungen für eine EMRT erfüllt ...zumindest was die Pflichtbeitragsseite angeht.

> "Und wenn ich den Bezug von ALG 2 beendet habe weil nun Vermögen vorhanden ist, kann ich auch nicht durch freiwillige Beiträge die Anrechenzeit aufrecht erhalten. Richtig?"

Richtig. Aber, freiwillige Beiträge haben rein gar nichts mit Anrechnungszeiten zu tun ;-)

"Das kann ich nur, wenn ich im Kalendermonat unmittelbar vor dem Austritt aus dem ALG 2 Bezug Pflichtbeiträge aus versicherter Beschäftigung gezahlt habe. Ist das auch richtig?"

Auch Quatsch, freiwillige Beiträge gehen immer, wenn im selben Monat kein Pflichtbeitrag liegt.

Letztendlich haben die beiden letzten Fragen/Antworten nichts mit der Problematik "wie ist mein EMRT-Anspruch gesichert" zu tun. Da muss in Ihren Versicherungsverlauf geschaut werden, wie die aktuelle Situation für diese Rente ist/dann Handlungsempfehlungen.

Besser, Sie befragen die nächste Beratungsstelle, statt dass hier weitere A-Läuse - ohne Kenntnis Ihres aktuellen Versicherungsverlaufs - in Versuchung geraten 'das passt schon so und so/wenn/dann' ;-) Wenn Sie selbst WENN/DANN aufschlüsseln könnten, würden Sie hier sicher nicht nachfragen *g

Gruß

w.

"Das kann ich nur, wenn ich im Kalendermonat unmittelbar vor dem Austritt aus dem ALG 2 Bezug Pflichtbeiträge aus versicherter Beschäftigung gezahlt habe. Ist das auch richtig?" Auch Quatsch, freiwillige Beiträge gehen immer, wenn im selben Monat kein Pflichtbeitrag liegt.
Dem Fragesteller geht es um Versicherungszeiten für die Erwerbsminderungsrente, auch wenn er sich hier und da etwas fälschlich ausdrückt. Freiwillige Beiträge generieren keinen EM-Rentenanspruch, außer für ganz alte Oppas!
Abschlägeam 07.09.2022 | 22:56
Tuc schrieb

"Das kann ich nur, wenn ich im Kalendermonat unmittelbar vor dem Austritt aus dem ALG 2 Bezug Pflichtbeiträge aus versicherter Beschäftigung gezahlt habe. Ist das auch richtig?"

Auch Quatsch, freiwillige Beiträge gehen immer, wenn im selben Monat kein Pflichtbeitrag liegt.[/quote] Dem Fragesteller geht es um Versicherungszeiten für die Erwerbsminderungsrente, auch wenn er sich hier und da etwas fälschlich ausdrückt. Freiwillige Beiträge generieren keinen EM-Rentenanspruch, außer für ganz alte Oppas!

Dem Fragesteller geht es um Versicherungszeiten für die Erwerbsminderungsrente, auch wenn er sich hier und da etwas fälschlich ausdrückt. Freiwillige Beiträge generieren keinen EM-Rentenanspruch, außer für ganz alte Oppas!
Einfach W°lfgang's Text weiterlesen, wo da steht "Letztendlich haben die beiden letzten Fragen/Antworten nichts mit der Problematik "wie ist mein EMRT-Anspruch gesichert" zu tun. Da muss in Ihren Versicherungsverlauf geschaut werden, wie die aktuelle Situation für diese Rente ist/dann Handlungsempfehlungen. ..."
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