Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechenzeiten für Rente für besonders langjährig Versicherte

von Globus Eins17.04.2019 | 13:23
3057 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, können bzw. werden Zeiten der Ausbildung, Studium und Wehrdienst auch für die Rente für besonders langjährig Versichtere angerechnet? Im Detail: 06/71 - 08/71 Fachschule (mittlere Reife) 09/71 - 01/74 Lehre (02/74 - 09/74 normal gearbeitet) 10/74 - 06/75 Fachhochschulreife als Voraussetzung fürs Studium 07/75 - 09/76 Wehrdienst 10/76 - 07/80 Studium im Voraus schon mal herzlichen Dank für die Antworten

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Globus Eins,

ich kann auf die Vorantworten verweisen. Schule, Fachschule, Studium gehört regelmäßig nicht zu den Zeiten, die für die 45 Jahre berücksichtigt werden können. Grund sind die fehlenden Beiträge.

Für Zeiten der Berufliche Ausbildung (mit Lehrlingsgehalt) und für den Wehrdienst sind Beiträge tats. gezahlt worden bzw. gelten als gezahlt, daher sind diese Zeiten bei den 45 Jahren mitzurechnen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Neben der Altersrente für besonders langjährige Versicherte, gibt es weitere Rentenarten, mit anderen Wartezeiten, bei denen ggf. diese anderen (beitragsfreien Zeiten) rentenrechtlichen Zeiten mitgezählt werden.

Außerdem sind Wartezeitprüfung und Rentenberechnung nicht gleichzusetzen.

Bei der Berechnung der Rente werden verschiedene rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Das sind zum Einen die Monate mit direkten Beitragszahlungen (Beitragszeiten), aber auch die beitragsfreien Monate. Die Auswirkungen auf die Rentenhöhe sind dabei unterschiedlich, dies können Sie auch aus Ihrer Rentenauskunft ersehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Rentenschmiedam 17.04.2019 | 13:33
Hallo, Für die Wartezeit von 45 Jahren zählen: – Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, – Berücksichtigungszeiten, – Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, soweit sie Anrechnungszeiten sind, wobei die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nur berücksichtigt werden, wenn der Bezug durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe bedingt ist, – Zeiten des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld, soweit sie Anrechnungszeiten sind, – Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt worden sind, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen, wobei die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nur berücksichtigt werden, wenn nicht gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen, – Ersatzzeiten, – Monate aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung und – Monate aus Zuschlägen für eine geringfügige Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit sind. Aber keine Anrechnungszeiten wegen Schul-, Fach- oder Hochschulbesuch. Mit besten Grüßen
DRVam 17.04.2019 | 13:27
Schule, Fachschule und Studium sind keine Beitragszeiten und werden nicht für die erforderlichen 45 Beitragsjahre angerechnet.
Globus Einsam 17.04.2019 | 14:31
Warum werden denn dann diese Zeiten überhaupt im Versicherungsverlauf aufgeführt. Macht ja dann keinen Sinn, oder?
Globus Einsam 17.04.2019 | 14:31
Warum werden denn dann diese Zeiten überhaupt im Versicherungsverlauf aufgeführt. Macht ja dann keinen Sinn, oder?
Globus Einsam 18.04.2019 | 11:04
Bei der Berechnung der Rente werden verschiedene rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Das sind zum Einen die Monate mit direkten Beitragszahlungen (Beitragszeiten), aber auch die beitragsfreien Monate. Die Auswirkungen auf die Rentenhöhe sind dabei unterschiedlich, dies können Sie auch aus Ihrer Rentenauskunft ersehen.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie sagen wie hoch die Entgeldpunkte bei der Ausbildung (Lehre) sind bzw. sein können oder müssen. Kann mich noch daran Erinnern, dass ich im 1. Lehrjahr 190 DM verdient habe. Das dürfte dann wohl gegen Null tendieren. Zählt das Studium zu den Beitragsfreien Zeiten? Spielt das damals erhaltene Bafög irgendwie eine Rolle?
Damalsam 18.04.2019 | 11:16
Zitat von Globus Eins anzeigenausblenden
Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie sagen wie hoch die Entgeldpunkte bei der Ausbildung (Lehre) sind bzw. sein können oder müssen. Kann mich noch daran Erinnern, dass ich im 1. Lehrjahr 190 DM verdient habe. Das dürfte dann wohl gegen Null tendieren. Zählt das Studium zu den Beitragsfreien Zeiten? Spielt das damals erhaltene Bafög irgendwie eine Rolle?
Hallo, das Bafög spielt überhaupt keine Rolle. Die EGP während der Ausbildung müsste ungefähr bei 0,1985 liegen. Ich überlege wie alt du sein könntest. Meine Tochter hat vor 4 Jahren im ersten Ausbildungsjahr 930 Euro erhalten. Grüße
Globus Einsam 18.04.2019 | 21:53
Sind die 0,1985 pro Jahr oder für alle drei Jahre? Wie kann man sowas ausrechnen oder nachlesen? Übrigens, bin 64, noch.
chiam 18.04.2019 | 23:03
Entgeltpunkte werden berechnet, indem der Verdienst durch das Durchschnittsentgelt des betreffenden Jahres geteilt wird. Das Durchschnittentgelt für 1972 war beispielsweise 16335 DM. Bei 12*190 DM = 2280 DM Jahresverdienst ergeben sich also 2280/16335 = 0,1396 Entgeltpunkte. Für Zeiten der beruflichen Ausbildung wird allerdings in den meisten Fällen eine Aufwertung vorgenommen. Das heißt, die Zeiten gehen in die Rentenberechnung so ein, als wäre ein durchschnittlicher Verdienst erzielt worden (1 Entgeltpunkt pro Jahr).
chiam 19.04.2019 | 17:34
In den Gesamtleistungswert geht es mit (knapp) 1 EP ein. Die Bewertung der Zeit selbst ist dann in der Tat begrenzt.
Globus Einsam 19.04.2019 | 18:47
Wie ist es dann (mit den EP), wenn man z.B. in einem Kalenderjahr 3 Monate Ausbildung hat und dann vollerwerbstätig ist. Also die Ausbildung Ende März fertig ist und man dann voll arbeitet?
W°lfgangam 19.04.2019 | 19:02
Hallo Globus Eins, da die EP Pflichtbeitragszeit/Berufsausbildung konkret für diese 3 Monate zu ermitteln ist /im Rahmen der EP aus Gesamtleistungsbewertung 'aufzuwerten' ist, verstehe ich Ihre Nachfrage nicht. Vielleicht hinterfragen Sie aber auch, wenn der AG/Lehrherr für dieses Jahr nur eine Jahresmeldung abgesetzt hat, wie ist das aufzudröseln? Wird 'aufgedröselt' - für die Berufsausbildung wird ggf. das 'wahrscheinliche/niedrige' Entgelt in den ersten 3 Monaten angesetzt (Logigprinzip aus Lehrvertragsentgelten und/oder Vorjahreslehrlingsentgelt), um es hintendran auf max. 75 % aufzuwerten. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026