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Zur Experten-Antwort springenHallo Globus Eins,
ich kann auf die Vorantworten verweisen. Schule, Fachschule, Studium gehört regelmäßig nicht zu den Zeiten, die für die 45 Jahre berücksichtigt werden können. Grund sind die fehlenden Beiträge.
Für Zeiten der Berufliche Ausbildung (mit Lehrlingsgehalt) und für den Wehrdienst sind Beiträge tats. gezahlt worden bzw. gelten als gezahlt, daher sind diese Zeiten bei den 45 Jahren mitzurechnen.
Neben der Altersrente für besonders langjährige Versicherte, gibt es weitere Rentenarten, mit anderen Wartezeiten, bei denen ggf. diese anderen (beitragsfreien Zeiten) rentenrechtlichen Zeiten mitgezählt werden.
Außerdem sind Wartezeitprüfung und Rentenberechnung nicht gleichzusetzen.
Bei der Berechnung der Rente werden verschiedene rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Das sind zum Einen die Monate mit direkten Beitragszahlungen (Beitragszeiten), aber auch die beitragsfreien Monate. Die Auswirkungen auf die Rentenhöhe sind dabei unterschiedlich, dies können Sie auch aus Ihrer Rentenauskunft ersehen.
Bei der Berechnung der Rente werden verschiedene rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Das sind zum Einen die Monate mit direkten Beitragszahlungen (Beitragszeiten), aber auch die beitragsfreien Monate. Die Auswirkungen auf die Rentenhöhe sind dabei unterschiedlich, dies können Sie auch aus Ihrer Rentenauskunft ersehen.Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie sagen wie hoch die Entgeldpunkte bei der Ausbildung (Lehre) sind bzw. sein können oder müssen. Kann mich noch daran Erinnern, dass ich im 1. Lehrjahr 190 DM verdient habe. Das dürfte dann wohl gegen Null tendieren. Zählt das Studium zu den Beitragsfreien Zeiten? Spielt das damals erhaltene Bafög irgendwie eine Rolle?
Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie sagen wie hoch die Entgeldpunkte bei der Ausbildung (Lehre) sind bzw. sein können oder müssen. Kann mich noch daran Erinnern, dass ich im 1. Lehrjahr 190 DM verdient habe. Das dürfte dann wohl gegen Null tendieren. Zählt das Studium zu den Beitragsfreien Zeiten? Spielt das damals erhaltene Bafög irgendwie eine Rolle?Hallo, das Bafög spielt überhaupt keine Rolle. Die EGP während der Ausbildung müsste ungefähr bei 0,1985 liegen. Ich überlege wie alt du sein könntest. Meine Tochter hat vor 4 Jahren im ersten Ausbildungsjahr 930 Euro erhalten. Grüße
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