Hallo Globus Eins,
ich kann auf die Vorantworten verweisen. Schule, Fachschule, Studium gehört regelmäßig nicht zu den Zeiten, die für die 45 Jahre berücksichtigt werden können. Grund sind die fehlenden Beiträge.
Für Zeiten der Berufliche Ausbildung (mit Lehrlingsgehalt) und für den Wehrdienst sind Beiträge tats. gezahlt worden bzw. gelten als gezahlt, daher sind diese Zeiten bei den 45 Jahren mitzurechnen.