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anrechnen der arbeitslosen tage bei der rente

von siegfried13.06.2009 | 18:59
1803 Ansichten
3 Antworten
warum wierd das stempeln bei der rente nicht angerechnet

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.06.2009 | 14:12

Wie bereits im Beitrag des Teilnehmers "Schade" erwähnt, sofern Sie mit Stempeln eine Arbeitslosmeldung bei einer deutschen Agentur für Arbeit meinen, so kann dies sehr wohl auf eine Rente angerechnet werden.

Es handelt sich dann um eine Anrechnungszeit oder auch um eine Beitragszeit, wenn Leistungen bezogen wurden.

2 Antworten

Schadeam 13.06.2009 | 19:42
Können Sie bitte klarlegen, was Sie meinen? Wenn Sie mit "stempeln" "Arbeitslos sein" meinen, sollten Sie erklären, wie Sie auf den Gedanken kommen, dass das nicht angerechnet wird. Normalerweise wird nämlich eine Arbeitslosigkeit bei der Rente berücksichtigt.
Schiko.am 17.06.2009 | 09:20
Sie meinten ja mit stempeln das AL I. Als Ergänzung vielleicht auch noch ein Hinweis wenn Sie Geld erhalten. Ausgangspunkt ist der Durch- schnittsverdienst-monatlich- der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sind dies Euro 2300x12= 27.600 Jahresbetrag hiervon führt die Agentur 80%, also Beiträge aus 22.080 an die RV. ab. Ausgehend von 30879 Durch- schnittsverdienst in 2009 sind es 22.080 : 30879- 0,7150 EP. Bei 26,56 Rentenwert West x 0,7150 Eur0 18,99 und ab ab 1.7.09 bei 27,20 RW. x 0,7150 EP. 19,45 Rente. MfG.
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