Hallo Bess,
zu den Modalitäten (komplette neue Rentenberechnung) möchte ich auf den Beitrag von W*lfgang verweisen.
Kleine Ergänzung dazu. Trotz weiterer, zusätzlicher oder ggf. auch höherer Rentenbeiträge als aktuell für die Zurechnungszeit berücksichtigt, muss sich der Rentenbetrag am Schluss nicht unbedingt erhöhen.
Hintergrund dazu:
Wir rechnen alles neu nach aktuellem Recht. Das Recht hat sich im Laufe der letzten Jahre an verschiedenen kleineren Punkten zum Nachteil der Rentenbezieherinnen/Rentenbezieher verändert. Es kann also vorkommen, dass man durch zusätzliche Beiträge 3 Euro gewinnt, durch rechtliche Verschlechterungen aber 4,50 Euro verliert. In diesem Fall würden die weiteren Rentenzeiten am Ende keinen positiven Effekt haben.
Zur Beruhigung:
Egal wie schlecht das heute Recht möglicherweise ist, für Bestandsrentner ist gesetzlich festgelegt, dass eine Folgerente (hier Altersrente) nicht geringer ausfallend darf als eine Vorrente (hier volle Erwerbsminderung).
Im Ergebnis sind Ihre beiden Fragen mit "ja" zu beantworten.