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ANrechnugn privater Em-Rente auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Andy03.02.2009 | 13:15
963 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Deamen und Herren Experten, mir wurden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt, §§ 97 ff SGB III iVm §§ 33, 44 SGB IX. Ich erhalte aber aus einer privaten Verischerung eine private EM-Rente. Nun soll ich die Vertragsunterlagen der privaten Versicherung bei der BA vorlegen, damit diese die privaten Rentenzahlungen bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben anrechnen können. Ist das in Ordnung? Ich kann keine passende Bestimmung im Gesetz finden. Oder gilt hier der § 52 SGB IX? Vielen Dank für Ihre Anworten.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.02.2009 | 14:49

Hallo Andy,

private EM-Renten werden nicht auf das Übergangsgeld angerechnet. Bisher gibt es keine entsprechende Gesetzesregelung.

Im § 52 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist die Anrechnung von Einkommen und u.a. die Anrechnung von gesetzlichen Renten geregelt.

2 Antworten

Insideram 03.02.2009 | 13:24
Hier kommt es darauf an, welche Entgeltersatzleistungen sie erhalten. Bei dem Bezug von Übergangsgeld erfolgt eine Anrechnung zu Unrecht.
Andyam 03.02.2009 | 14:06
@Insider: Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich erhalte Übergangsgeld, diese wird in dem Bescheid mit einem kalendertgl. Satz angegeben und dann auf den Monat hochgerechnet. Sollte die Anrechnung aufs Übergangsgeld zu unrecht erfolgen, welchen Paragraphen könnte ich denn dann gegenüber der BA anführen, dass eine Anrechnung nicht rechtmäßig ist? Vielen Dank
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