Hallo Sonne,
dem Beitrag von User „Versichertenberater“ kann ich zustimmen. Der Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 755,30 Euro und in den neuen Bundesländern bei 696,70 Euro.
Moin,
danke für Antworten und die Mühe. Ja, ich habe verstanden und bin erleichtert ;-)
Gruß
Aber Frau Anna, bin sicher, die Fragestellerin
kapiert dies schon.
Nur mal so, wenn bis zu 755,30 eigenes Einkommen nicht angerechnet werden, dann doch nach Adam Riese erst recht nicht 200 oder 300 Euro, dies sind doch weniger als 755,30, oder ?
MfG.
Ich meinte natürlich, das die Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet wird und nicht umgekehrt, sorry!In der Tat, es kann durchaus sein, dass eine hohe eigene Rente die Brutto Witwenrente kürzt. Ausgenommen sind die ersten 3 Monate nach dem Tode. Nicht die Witwen-Witwerrente wird auf das eigene Ein- kommen angerechnet, vielmehr umgekehrt. Das eigene Bruttoeinkommen unterschiedlicher Art wird zu unterschiedlichen Prozenten noch gekürzt. bei Rente 14% ?? Als anrechnungsfreier Betrag gilt das 26,4fache des geltenden Rentenwertes, derzeit 28,61 West x 26.4 755,30 Euro. Berechnung Eigenes Einkommen : 1000 Bruttorente minus 14% 140 - ------- 860 minus anrechnungsfrei 755 - ------ 105 zu 40% Anrechnung 42 Euro. Beträgt die Witwenrente angenommen Brutto 542 minus 42 neue Bruttorente 500 minus 10,25% Kranken/Pflegeversicherung. Bin sicher, der Rentenberater wird mein Halbwissen ergänzen. MfG. Warum so kompliziert, wo die Witwe selber doch nur ca. 200 EURO eigene Rente hat? Man kann die Leute auch verwirren.
Ich meinte natürlich, das die Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet wird und nicht umgekehrt, sorry!
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In der Tat, es kann durchaus sein, dass eine hohe eigene Rente die Brutto Witwenrente kürzt.
Ausgenommen sind die ersten 3 Monate nach dem
Tode.
Nicht die Witwen-Witwerrente wird auf das eigene Ein-
kommen angerechnet, vielmehr umgekehrt.
Das eigene Bruttoeinkommen unterschiedlicher Art
wird zu unterschiedlichen Prozenten noch gekürzt.
bei Rente 14% ??
Als anrechnungsfreier Betrag gilt das 26,4fache des
geltenden Rentenwertes, derzeit 28,61 West x 26.4
755,30 Euro.
Berechnung Eigenes Einkommen :
1000 Bruttorente minus 14%
140 -
-------
860 minus anrechnungsfrei
755 -
------
105 zu 40% Anrechnung 42 Euro.
Beträgt die Witwenrente angenommen Brutto
542 minus 42 neue Bruttorente 500 minus 10,25%
Kranken/Pflegeversicherung.
Bin sicher, der Rentenberater wird mein Halbwissen ergänzen.
MfG.
Warum so kompliziert, wo die Witwe selber doch nur ca. 200 EURO eigene Rente hat? Man kann die Leute auch verwirren.
In der Tat, es kann durchaus sein, dass eine hohe eigene Rente die Brutto Witwenrente kürzt. Ausgenommen sind die ersten 3 Monate nach dem Tode. Nicht die Witwen-Witwerrente wird auf das eigene Ein- kommen angerechnet, vielmehr umgekehrt. Das eigene Bruttoeinkommen unterschiedlicher Art wird zu unterschiedlichen Prozenten noch gekürzt. bei Rente 14% ?? Als anrechnungsfreier Betrag gilt das 26,4fache des geltenden Rentenwertes, derzeit 28,61 West x 26.4 755,30 Euro. Berechnung Eigenes Einkommen : 1000 Bruttorente minus 14% 140 - ------- 860 minus anrechnungsfrei 755 - ------ 105 zu 40% Anrechnung 42 Euro. Beträgt die Witwenrente angenommen Brutto 542 minus 42 neue Bruttorente 500 minus 10,25% Kranken/Pflegeversicherung. Bin sicher, der Rentenberater wird mein Halbwissen ergänzen. MfG. Warum so kompliziert, wo die Witwe selber doch nur ca. 200 EURO eigene Rente hat? Man kann die Leute auch verwirren.Das ist doch der Sinn von Konnys Beiträgen
In der Tat, es kann durchaus sein, dass eine hohe eigene Rente die Brutto Witwenrente kürzt.
Ausgenommen sind die ersten 3 Monate nach dem
Tode.
Nicht die Witwen-Witwerrente wird auf das eigene Ein-
kommen angerechnet, vielmehr umgekehrt.
Das eigene Bruttoeinkommen unterschiedlicher Art
wird zu unterschiedlichen Prozenten noch gekürzt.
bei Rente 14% ??
Als anrechnungsfreier Betrag gilt das 26,4fache des
geltenden Rentenwertes, derzeit 28,61 West x 26.4
755,30 Euro.
Berechnung Eigenes Einkommen :
1000 Bruttorente minus 14%
140 -
-------
860 minus anrechnungsfrei
755 -
------
105 zu 40% Anrechnung 42 Euro.
Beträgt die Witwenrente angenommen Brutto
542 minus 42 neue Bruttorente 500 minus 10,25%
Kranken/Pflegeversicherung.
Bin sicher, der Rentenberater wird mein Halbwissen ergänzen.
MfG.
Warum so kompliziert, wo die Witwe selber doch nur ca. 200 EURO eigene Rente hat? Man kann die Leute auch verwirren.
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Das ist doch der Sinn von Konnys Beiträgen
Dümmer geht,s nimmer, meine Ausführungen gelten nicht nur für geschilderte Fälle, sind viel mehr Berechnungen die den Leser mit Hirn erklären welche Beträge für seine per- sönlichen Daten aktuell sind. Nach dem Stammtisch und Weißbier , wird jetzt der " Verwirrung" das Wort geredet. Es ist ja bei vielen Menschen bekannt, diese schließen von sich auf Andere. MfG.Das ist doch der Sinn von Konnys BeiträgenIch meinte natürlich, das die Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet wird und nicht umgekehrt, sorry!In der Tat, es kann durchaus sein, dass eine hohe eigene Rente die Brutto Witwenrente kürzt. Ausgenommen sind die ersten 3 Monate nach dem Tode. Nicht die Witwen-Witwerrente wird auf das eigene Ein- kommen angerechnet, vielmehr umgekehrt. Das eigene Bruttoeinkommen unterschiedlicher Art wird zu unterschiedlichen Prozenten noch gekürzt. bei Rente 14% ?? Als anrechnungsfreier Betrag gilt das 26,4fache des geltenden Rentenwertes, derzeit 28,61 West x 26.4 755,30 Euro. Berechnung Eigenes Einkommen : 1000 Bruttorente minus 14% 140 - ------- 860 minus anrechnungsfrei 755 - ------ 105 zu 40% Anrechnung 42 Euro. Beträgt die Witwenrente angenommen Brutto 542 minus 42 neue Bruttorente 500 minus 10,25% Kranken/Pflegeversicherung. Bin sicher, der Rentenberater wird mein Halbwissen ergänzen. MfG. Warum so kompliziert, wo die Witwe selber doch nur ca. 200 EURO eigene Rente hat? Man kann die Leute auch verwirren.
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