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Experten-Antwort

Anrechnung

von Sonne29.09.2014 | 09:50
1498 Ansichten
10 Antworten
Moin, ich, w, erhalte eine Witwenrente von ung. 1000 Euros. Mit 67 Jahren bekomme ich dann noch mal eine eigene Rente von ung. 200 Euros (geschätzt) dazu. Ich gehöre zu den Müttern die einen Punkt mehr für Kindererziehungszeiten dazu bekommen. Ist es richtig, das die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet wird und alles was über den Freibetrag von 700 und irgendwas liegt angerechnet wird? Was würde das für mich bedeuten? Das heisst doch eigentlich das ich von dem Punkt mehr für meine Kinder gar nichts habe, oder?! Bitte bringen Sie Licht in mein Dunkel, Danke und Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.09.2014 | 11:52

Hallo Sonne,

dem Beitrag von User „Versichertenberater“ kann ich zustimmen. Der Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 755,30 Euro und in den neuen Bundesländern bei 696,70 Euro.

9 Antworten

Sonneam 29.09.2014 | 10:37
Ich meinte natürlich, das die Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet wird und nicht umgekehrt, sorry!
Schießl Konradam 29.09.2014 | 12:33
Sonne schrieb

Moin,

danke für Antworten und die Mühe. Ja, ich habe verstanden und bin erleichtert ;-)

Gruß

In der Tat, es kann durchaus sein, dass eine hohe eigene Rente die Brutto Witwenrente kürzt. Ausgenommen sind die ersten 3 Monate nach dem Tode. Nicht die Witwen-Witwerrente wird auf das eigene Ein- kommen angerechnet, vielmehr umgekehrt. Das eigene Bruttoeinkommen unterschiedlicher Art wird zu unterschiedlichen Prozenten noch gekürzt. bei Rente 14% ?? Als anrechnungsfreier Betrag gilt das 26,4fache des geltenden Rentenwertes, derzeit 28,61 West x 26.4 755,30 Euro. Berechnung Eigenes Einkommen : 1000 Bruttorente minus 14% 140 - ------- 860 minus anrechnungsfrei 755 - ------ 105 zu 40% Anrechnung 42 Euro. Beträgt die Witwenrente angenommen Brutto 542 minus 42 neue Bruttorente 500 minus 10,25% Kranken/Pflegeversicherung. Bin sicher, der Rentenberater wird mein Halbwissen ergänzen. MfG.
Versichertenberateram 29.09.2014 | 10:43
Die eigene Rente wird auf die Witwenrente angerechnet. Aber hier gibt es einen Freibetrag der zur Zeit bei monatlich 755 EURO liegt. Da Ihre eigene Rente wesentlich darunter liegt, wird Ihnen die Witwenrente nicht gekürzt. Sie erhalten also die Witwenrente und Ihre eigene Rente in voller Höhe.
Versichertenberateram 29.09.2014 | 14:47
Schießl Konrad schrieb

Aber Frau Anna, bin sicher, die Fragestellerin

kapiert dies schon.

Nur mal so, wenn bis zu 755,30 eigenes Einkommen nicht angerechnet werden, dann doch nach Adam Riese erst recht nicht 200 oder 300 Euro, dies sind doch weniger als 755,30, oder ?

MfG.

Ich meinte natürlich, das die Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet wird und nicht umgekehrt, sorry!
In der Tat, es kann durchaus sein, dass eine hohe eigene Rente die Brutto Witwenrente kürzt. Ausgenommen sind die ersten 3 Monate nach dem Tode. Nicht die Witwen-Witwerrente wird auf das eigene Ein- kommen angerechnet, vielmehr umgekehrt. Das eigene Bruttoeinkommen unterschiedlicher Art wird zu unterschiedlichen Prozenten noch gekürzt. bei Rente 14% ?? Als anrechnungsfreier Betrag gilt das 26,4fache des geltenden Rentenwertes, derzeit 28,61 West x 26.4 755,30 Euro. Berechnung Eigenes Einkommen : 1000 Bruttorente minus 14% 140 - ------- 860 minus anrechnungsfrei 755 - ------ 105 zu 40% Anrechnung 42 Euro. Beträgt die Witwenrente angenommen Brutto 542 minus 42 neue Bruttorente 500 minus 10,25% Kranken/Pflegeversicherung. Bin sicher, der Rentenberater wird mein Halbwissen ergänzen. MfG. Warum so kompliziert, wo die Witwe selber doch nur ca. 200 EURO eigene Rente hat? Man kann die Leute auch verwirren.
GroKoam 29.09.2014 | 15:21
Versichertenberater schrieb

Ich meinte natürlich, das die Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet wird und nicht umgekehrt, sorry!

[/quote]

In der Tat, es kann durchaus sein, dass eine hohe eigene Rente die Brutto Witwenrente kürzt.

Ausgenommen sind die ersten 3 Monate nach dem

Tode.

Nicht die Witwen-Witwerrente wird auf das eigene Ein-

kommen angerechnet, vielmehr umgekehrt.

Das eigene Bruttoeinkommen unterschiedlicher Art

wird zu unterschiedlichen Prozenten noch gekürzt.

bei Rente 14% ??

Als anrechnungsfreier Betrag gilt das 26,4fache des

geltenden Rentenwertes, derzeit 28,61 West x 26.4

755,30 Euro.

Berechnung Eigenes Einkommen :

1000 Bruttorente minus 14%

140 -

-------

860 minus anrechnungsfrei

755 -

------

105 zu 40% Anrechnung 42 Euro.

Beträgt die Witwenrente angenommen Brutto

542 minus 42 neue Bruttorente 500 minus 10,25%

Kranken/Pflegeversicherung.

Bin sicher, der Rentenberater wird mein Halbwissen ergänzen.

MfG.

Warum so kompliziert, wo die Witwe selber doch nur ca. 200 EURO eigene Rente hat? Man kann die Leute auch verwirren.

In der Tat, es kann durchaus sein, dass eine hohe eigene Rente die Brutto Witwenrente kürzt. Ausgenommen sind die ersten 3 Monate nach dem Tode. Nicht die Witwen-Witwerrente wird auf das eigene Ein- kommen angerechnet, vielmehr umgekehrt. Das eigene Bruttoeinkommen unterschiedlicher Art wird zu unterschiedlichen Prozenten noch gekürzt. bei Rente 14% ?? Als anrechnungsfreier Betrag gilt das 26,4fache des geltenden Rentenwertes, derzeit 28,61 West x 26.4 755,30 Euro. Berechnung Eigenes Einkommen : 1000 Bruttorente minus 14% 140 - ------- 860 minus anrechnungsfrei 755 - ------ 105 zu 40% Anrechnung 42 Euro. Beträgt die Witwenrente angenommen Brutto 542 minus 42 neue Bruttorente 500 minus 10,25% Kranken/Pflegeversicherung. Bin sicher, der Rentenberater wird mein Halbwissen ergänzen. MfG. Warum so kompliziert, wo die Witwe selber doch nur ca. 200 EURO eigene Rente hat? Man kann die Leute auch verwirren.
Das ist doch der Sinn von Konnys Beiträgen
Annaam 29.09.2014 | 19:59
und jetzt ist Sonne genau so schlau wie vorher...
Schießl Konradam 29.09.2014 | 22:03
Aber Frau Anna, bin sicher, die Fragestellerin kapiert dies schon. Nur mal so, wenn bis zu 755,30 eigenes Einkommen nicht angerechnet werden, dann doch nach Adam Riese erst recht nicht 200 oder 300 Euro, dies sind doch weniger als 755,30, oder ? MfG.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 29.09.2014 | 23:23
GroKo schrieb

In der Tat, es kann durchaus sein, dass eine hohe eigene Rente die Brutto Witwenrente kürzt.

Ausgenommen sind die ersten 3 Monate nach dem

Tode.

Nicht die Witwen-Witwerrente wird auf das eigene Ein-

kommen angerechnet, vielmehr umgekehrt.

Das eigene Bruttoeinkommen unterschiedlicher Art

wird zu unterschiedlichen Prozenten noch gekürzt.

bei Rente 14% ??

Als anrechnungsfreier Betrag gilt das 26,4fache des

geltenden Rentenwertes, derzeit 28,61 West x 26.4

755,30 Euro.

Berechnung Eigenes Einkommen :

1000 Bruttorente minus 14%

140 -

-------

860 minus anrechnungsfrei

755 -

------

105 zu 40% Anrechnung 42 Euro.

Beträgt die Witwenrente angenommen Brutto

542 minus 42 neue Bruttorente 500 minus 10,25%

Kranken/Pflegeversicherung.

Bin sicher, der Rentenberater wird mein Halbwissen ergänzen.

MfG.

Warum so kompliziert, wo die Witwe selber doch nur ca. 200 EURO eigene Rente hat? Man kann die Leute auch verwirren.

[/quote]

Das ist doch der Sinn von Konnys Beiträgen

Ich meinte natürlich, das die Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet wird und nicht umgekehrt, sorry!
In der Tat, es kann durchaus sein, dass eine hohe eigene Rente die Brutto Witwenrente kürzt. Ausgenommen sind die ersten 3 Monate nach dem Tode. Nicht die Witwen-Witwerrente wird auf das eigene Ein- kommen angerechnet, vielmehr umgekehrt. Das eigene Bruttoeinkommen unterschiedlicher Art wird zu unterschiedlichen Prozenten noch gekürzt. bei Rente 14% ?? Als anrechnungsfreier Betrag gilt das 26,4fache des geltenden Rentenwertes, derzeit 28,61 West x 26.4 755,30 Euro. Berechnung Eigenes Einkommen : 1000 Bruttorente minus 14% 140 - ------- 860 minus anrechnungsfrei 755 - ------ 105 zu 40% Anrechnung 42 Euro. Beträgt die Witwenrente angenommen Brutto 542 minus 42 neue Bruttorente 500 minus 10,25% Kranken/Pflegeversicherung. Bin sicher, der Rentenberater wird mein Halbwissen ergänzen. MfG. Warum so kompliziert, wo die Witwe selber doch nur ca. 200 EURO eigene Rente hat? Man kann die Leute auch verwirren.
Das ist doch der Sinn von Konnys Beiträgen
Dümmer geht,s nimmer, meine Ausführungen gelten nicht nur für geschilderte Fälle, sind viel mehr Berechnungen die den Leser mit Hirn erklären welche Beträge für seine per- sönlichen Daten aktuell sind. Nach dem Stammtisch und Weißbier , wird jetzt der " Verwirrung" das Wort geredet. Es ist ja bei vielen Menschen bekannt, diese schließen von sich auf Andere. MfG.
Sonneam 30.09.2014 | 08:19
Moin, danke für Antworten und die Mühe. Ja, ich habe verstanden und bin erleichtert ;-) Gruß
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