Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Anrechnung

von Hugo H. 28.02.2020 | 16:02
81 Ansichten
5 Antworten
Wird eigentlich eine rückwirkend genehmigte Arbeitsmarktrente beim ALG 1 als Hinzuverdienst behandelt?

5 Antworten

AfAam 28.02.2020 | 16:39
Da fragen Sie am besten die Agentur für Arbeit.
Hugo H. am 28.02.2020 | 17:41
AfA schrieb

Da fragen Sie am besten die Agentur für Arbeit.

Danke AfA, ich dachte, vielleicht antwortet jemand der das selbst erlebt hat und aus Erfahrung spricht, ansonsten werde ich das selbstverständlich auch tun.
Siehe hieram 29.02.2020 | 00:06
Hallo Hugo H., da es nur halbe oder volle EM-Rente gibt und dann noch die halbe EM-Rente, die aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zu einer vollen EM-Rente wird (Arbeitsmarktrente) erlischt in Ihrem Fall der Anspruch auf ALG I, da die Rente den Anspruch des ALG I für die Zeit, in der sich Rente und ALG I überschneiden, ersetzt (Erfüllungsfiktion). Aus dem Nachzahlungsbetrag, der sich bei einer rückwirkend bewilligten Rente ergibt, wird also zunächst geprüft, in welcher Höhe das Arbeitsamt (oder andere) Erstattungsansprüche an die DRV stellt, bevor Sie tatsächlich eine Nachzahlung erhalten. Der Erstattungsanspruch wird tagesgenau verrechnet, maximal bis zur Höhe der netto zur Verfügung stehenden Rente. Sollte die Rente niedriger sein, als das gezahlte ALG I, müssen Sie die Differenz nicht erstatten. Würden Sie eine teilweise (halbe) EM-Rente rückwirkend erhalten, erfolgt die Verrechnung entsprechend anteilig. Da also in ihrem Fall bei voller EM-Rente (Arbeitsmarktrente) der Anspruch auf ALG I für den zeitgleichen Zeitraum, für den rückwirkend Rente bewilligt wurde, erlischt und die gezahlten Leistungen erstattet werden, gibt es auch keine Möglichkeit, hier etwas als Hinzuverdienst anzurechnen. Auch haben Sie dann ab laufender EM-Rentenzahlung (als Arbeitsmarktrente) keinen weiteren Anspruch auf ALGI, so dass auch hier kein Hinzuverdienst angerechnet werden kann. Geregelt ist die Erstattung aus den Rentenansprüchen von Zahlungen anderer Sozialleistungsträger (ALGI/ALG2/Krankengeld/Übergangsgeld) in den §§103ff SGB VI. Es war schon richtig, dass Sie sich mit Ihrer Frage (auch) an dieses Forum gewandt haben, denn dieses Verrechnungsprocedere ist bei EM-Renten gesetzlich vorgesehen. Schönes Wochenende!
Hugo H.am 29.02.2020 | 10:25
Sorry, ich vergaß zu erwähnen, dass ich neben dem Bezug von ALg 1 auch noch 250 Stunden innerhalb von 8 Monaten gearbeitet habe. Gilt dann dasselbe?
Siehe hieram 29.02.2020 | 12:41
Hugo H. schrieb

Sorry, ich vergaß zu erwähnen, dass ich neben dem Bezug von ALg 1 auch noch 250 Stunden innerhalb von 8 Monaten gearbeitet habe. Gilt dann dasselbe?

Bezüglich der Rückzahlung an das Arbeitsamt ändert sich dadurch zunächst nichts. Allerdings sollten Sie umgehend Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, dass und welcher Höhe Sie noch Einkünfte während dieser rückwirkend bewilligten Zeit Sie erhalten haben. Es wird dann geprüft, ob es als Hinzuverdienst auf die Rente anzurechnen ist. Sie dürfen ja prinzipiell im Jahr maximal 6.300 EUR zu Ihrer EM-Rente hinzuverdienen, dabei muss aber auch der zeitliche Aufwand berücksichtigt werden, der bei einer vollen EM-Rente < 3h täglich liegt. Ob das bei Ihnen alles zusammenpasst sollte Ihre zuständige DRV klären. Sie müssen diesen Hinzuverdienst aufgrund Ihrer Mitwirkungpflicht ohnehin dort melden. Und falls Sie nun hier in einem dritten Schritt mitteilen, dass das Arbeitsamt Ihnen ja schon 165,00 EUR monatlich als Hinzuverdienst angerechnet hat, ändert das an Ihrer Mitteilungspflicht dennoch nichts. Das Arbeitsamt wird gegenüber der DRV aufschlüsseln, was zu erstatten ist und die DRV erstattet dies dann entsprechend des für diesen überschneidenden Zeitraum bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Rente. Und überprüft dann trotzdem, was für Sie als Hinzuverdienst auf die Rente eventuell zu berücksichtigen ist. Also sollten Sie die notwendigen Unterlagen umgehend an Ihre DRV schicken, damit die Verrechnungen zeitnah erfolgen können. Teilen Sie dabei auch gleichzeitig mit, ob Sie weiterhin Einkünfte aus einer Tätigkeit und in welchem Umfang erhalten. Weiter Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als EM-Rentner und über die Möglichkeiten eines Hinzuverdienstes erhalten Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026