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Anrechnung Abitur mit Berufsausbildung auf Rente

von resik09.01.2014 | 10:18
1373 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im vergangenen Jahr war hier im Forum auf eine entsprechende Anfrage von Erika folgende Antwort von Jockel zu lesen: "...weil vermutlich bei der Prüfung des Sachverhaltes festgestellt wurde, dass der schulische Anteil mehr als 20 Std./Woche betragen hat. Das liegt zumindest nahe, wenn Sie schreiben, dass Sie ihr Abitur gemacht haben. Somit kommt dann nur eine Anrechnungszeit in Frage. Das wäre auch nach Bundesrecht nicht anders." Meine Frage bezieht sich auf den vorletzten Satz: Wenn jetzt die gesetzliche Regelung verwirklicht wird, dass man mit 63 Jahren in Rente gehen kann, wenn mindestens 45 Arbeitsjahre nachgewiesen werden, können dann diese 4 Jahre Schul- und Berufsausbildung angerechnet werden, auch wenn sie bei der Rentenberechnung keine Rolle spielen ?

1 Antworten

Schadeam 09.01.2014 | 11:43
Stellen Sie diese Frage doch bitte dann, wenn die gesetzliche Neuregelung auch tatsächlich verwirklicht ist. Zeiten, in denen während einer Berufsausbildung Pflichtbeiträge gezahlte wurden, dürften mitzählen (zählen ja auch heute schon mit), sind es lediglich Anrechnungszeiten für Schulausbildung, schaun wir mal (aber eher nicht).
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