Hallo Christian 60,
nach dem nun das Wort „nicht“ wieder aufgetaucht ist ;-) weisen wir Sie noch darauf hin, dass Sie gerne eine Beratung einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe in Anspruch nehmen können. Sollte es noch Fragen geben zu den beiden unterschiedlichen Rentenarten, werden diese persönlich oder z.Z. eher telefonisch beantwortet. Wie die beiden anderen Teilnehmer bereits angemerkt haben ist es für den Rentenbeginn mit 63 Jahren (Altersrente für langjährig Versicherte – erforderliche Wartezeit 35 Jahre) unerheblich, wann genau die Zeit der Arbeitslosigkeit endet. Dies wäre nur interessant bei einem Rentenbeginn mit 64 Jahren und 2 Monaten, bei der eine Wartezeit von 45 Jahren vorausgesetzt wird. Da gibt es die bereits dargestellte Einschränkung in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn.