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Experten-Antwort

Anrechnung ALG1 auf Rentenanwartschaft

von Christian 6027.01.2021 | 18:19
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4 Antworten

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Ich beziehe vom 01.01.2021-31.12.2022 ALG1. Rente mit 63 ab 01.06.2023. Werden mir 5 Monate des ALG 1-Bezuges auf meine Rentenzeiten angerechnet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christian 60,

nach dem nun das Wort „nicht“ wieder aufgetaucht ist ;-) weisen wir Sie noch darauf hin, dass Sie gerne eine Beratung einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe in Anspruch nehmen können. Sollte es noch Fragen geben zu den beiden unterschiedlichen Rentenarten, werden diese persönlich oder z.Z. eher telefonisch beantwortet. Wie die beiden anderen Teilnehmer bereits angemerkt haben ist es für den Rentenbeginn mit 63 Jahren (Altersrente für langjährig Versicherte – erforderliche Wartezeit 35 Jahre) unerheblich, wann genau die Zeit der Arbeitslosigkeit endet. Dies wäre nur interessant bei einem Rentenbeginn mit 64 Jahren und 2 Monaten, bei der eine Wartezeit von 45 Jahren vorausgesetzt wird. Da gibt es die bereits dargestellte Einschränkung in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

G.W.am 27.01.2021 | 18:39
Während der gesamten Zeit des ALG 1 Bezuges zahlt die Bundesagentur für Arbeit für Sie Pflichtbeiträge ein, die sich rentensteigernd auswirken. Lediglich für die Frage der Wartezeit von 45 Jahren zählen die Zeiten des ALG I Bezuges in den letzten 2 Jahre vor dem Rentenbeginn regelmäßig mit. Auch davon gibt es Ausnahmen, auf die ich hier nicht näher eingehe. Wenn Sie die Altersente mit 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, kommt es auf die Wartezeit von 45 Jahren allerdings ohnehin nicht an. Bei Jahrgang 1959 hätten Sie mit 63 Jahren so oder so eine Rentenminderung von 11,4 % in Kauf zu nehmen. Der Jahrgang 1959 kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ohne Minderung) erst bei einem Rentenbeginn mit 64 Jahren und 2 Monaten in Anspruch nehmen.
G.W.am 27.01.2021 | 19:04
Lediglich für die Frage der Wartezeit von 45 Jahren zählen die Zeiten des ALG I Bezuges in den letzten 2 Jahre vor dem Rentenbeginn regelmäßig mit. Auch davon gibt es Ausnahmen, auf die ich hier nicht näher eingehe.
nur der Ordnung halber... :-) in diesem Satz ist das Wort NICHT irgendwo auf der Strecke geblieben... korrekt wäre also '2 Jahre vor dem Rentenbeginn NICHT mit' Auch wenn dies für die angestrebte 'Rente mit 63' nebensächlich ist.
Stimmt ... irgendwo ist das Wort NICHT unterwegs verloren gegangen Vielen Dank für den Hinweis
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