Hallo Carina,
wir gehen davon aus, dass Sie die Altersrente für langjährig Versicherte meinen. Für die Wartezeit von 35 Jahren zählen die 24 Monate des ALG I-Bezugs bereits mit, auch ohne einen gleichzeitg ausgeübten versicherungspflichtigen Minijob. Die dann noch fehlenden Monate können Sie mit einem versicherungspflichtigen Minijob auffüllen (bzw. sollte Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen, könnten diese Zeiten bei der Wartezeit von 35 Jahren auch mitgerechnet werden. Für die Wartezeit von 45 Jahren dann nicht).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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