Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Ulli,
auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist das Arbeitslosengeld anzurechnen. Das Arbeitslosengeld ist grundsätzlich in der bisherigen Höhe bis zum Ende des Bewilligungszeitraums zu zahlen. Bei weiteren Fragen hierzu, hilft Ihnen gerne Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
Die Einkommensanrechnung bei Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente erfolgt ausdifferenziert. Jedoch ist Einkommen erst anzurechnen, wenn die Gesamteinkünfte den Betrag von 37.117,50 € überschreiten. Dieser Betrag kann individuell höher ausfallen.
Die genaue Systematik der Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist in Ihrem Rentenbescheid erläutert. Sollten hierbei jedoch Fragen offen bleiben, empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und Ihre Fragen individuell zu klären. Die Durchwahlen finden Sie auf der ersten Seite des Rentenbescheides. Gerne können Sie sich auch unter der Rufnummer 0800 1000 480 0 weitergehend beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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