Grundsätzlich wird eine Abfindung eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld zur Fplge haben (§ 143 a SGB III). Genauere Auskünfte müssten Sie sich aber bei der Agentur für Arbeit einholen.
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist an mehreren Voraussetzungen geknüpft. Neben der Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren, müssen Sie in den letzten 10 Jahren für 8 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben.
Soweit bei Ihnen am 1.1.2004 nicht bereits Alo vorgelegen hat, können Sie diese Altersrente erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen.