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Anrechnung auf Witwenrente

von MV28.03.2023 | 00:23
335 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, wie lange wird eine Einmalzahlung aus einer eigenen Versicherung bei der Witwenrente angerechnet.

2 Antworten

-am 28.03.2023 | 06:47
Hallo MV, das kommt darauf an.... Erhalten Sie die Einmalzahlung aus Ihrer betrieblichen oder privaten Altersversorgung nur als Kapitalleistung oder anstelle der monatlichen Rentenzahlung eine Abfindung, ist der Betrag als Einkommen zu berücksichtigen, der bei einer Verrentung der Kapitalleistung oder als Rente ohne die Abfindung zu zahlen wäre (§ 18a Abs. 3 S. 3 SGB IV). Maßgeblich ist der monatlich Betrag, der ohne die Abfindung zustehenden würde (unbegrenzt). Wurde bereits ein monatlicher Betrag gezahlt, ist dieser Betrag weiter anzurechnen. Sind Versorgungsansprüche durch die Zahlung einer Kapitalsumme abgefunden worden, ohne dass ein monatlicher Betrag genannt oder bereits gezahlt wurde, ist der Rentenbarwert des Abfindungsbetrages zu ermitteln, dem die gezahlte Abfindungssumme entspricht. Liegt eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht vor und es wurde die Kapitalzahlung gewählt, so liegt eine Kapitalabfindung nicht vor, sondern es handelt sich um Vermögenseinkommen im Sinne von § 18a Abs. 4 SGB IV, das für 12 Monate anzurechnen ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Icham 28.03.2023 | 09:56
Hallo, ich habe eine Einmalzahlung von der Vbl von ca.3500,00€ bekommen weil der Betrag zu niedrig war für eine monatliche Auszahlung. Die Rentenversicherung hat bei der vbl angefragt wie hoch eine monatliche Auszahlung wäre, die bekomme ich monatlich nun von der Witwenrente abgezogen. Es kann doch nicht sein das ich bis zu meinem Tod den Betrag abgezogen bekomme, denn nach 14 Jahren wäre die Summe abgegolten. Ich konnte mir leider eine monatliche Auszahlung nicht aussuchen.
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