Guten Tag Tom,
ausländische Arbeitszeiten können zum deutschen Versicherungskonto berücksichtigt werden, wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder der Staat zur EU bzw. zum EWR gehört.
Dafür müsste Sie einen Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) stellen und die Originalnachweise beifügen.
Guten Tag Tom,
ausländische Arbeitszeiten können zum deutschen Versicherungskonto berücksichtigt werden, wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder der Staat zur EU bzw. zum EWR gehört.
Dafür müsste Sie einen Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) stellen und die Originalnachweise beifügen.
Danke für ihre Antwort,
Sicher kann man dies auch über das Online Kundenportal der deutschen Rentenversicherung einreichen.
Sozialversicherungsabkommen sollte sicher bestehen, das Land ist heute Mitglied der EU, damals von wann die Arbeitszeiten sind war es noch nicht EU-Mitglied.
Wie müssen die Arbeitsnachweise gesendet werden ? Eine Kopie des Originals ? Übersetzt, beglaubigt ?
Danke für ihre Antwort,
Sicher kann man dies auch über das Online Kundenportal der deutschen Rentenversicherung einreichen.
Sozialversicherungsabkommen sollte sicher bestehen, das Land ist heute Mitglied der EU, damals von wann die Arbeitszeiten sind war es noch nicht EU-Mitglied.
Wie müssen die Arbeitsnachweise gesendet werden ? Eine Kopie des Originals ? Übersetzt, beglaubigt ?
Guten Tag Tom,
ausländische Arbeitszeiten können zum deutschen Versicherungskonto berücksichtigt werden, wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder der Staat zur EU bzw. zum EWR gehört.
Dafür müsste Sie einen Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) stellen und die Originalnachweise beifügen.
Sollte es um polnische Zeiten gehen, kann ich nur raten, einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren und dort mit dem Arbeitsbuch einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Leider machen Sie ja unnötig ein Geheimnis um das entsprechende Land.
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