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Experten-Antwort

Anrechnung ausländischer Arbeitsjahre zum deutschen Rentenkonto

von Tom06.10.2025 | 13:52
556 Ansichten
8 Antworten
Guten Tag, Ich Frage für ein Familienmitglied : wie ist es möglich ausländische Arbeitsjahre, die noch nicht angerechnet wurden, zum Deutschen Rentenkonto anzurechnen ? Wie muss man hierfür Vorgehen ? Sie hat alle Arbeitsnachweise in Original auf Papier in ihrem Arbeitsbuch. Ich bedanke mich für ihre Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.10.2025 | 14:14

Guten Tag Tom,

ausländische Arbeitszeiten können zum deutschen Versicherungskonto berücksichtigt werden, wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder der Staat zur EU bzw. zum EWR gehört.

Dafür müsste Sie einen Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) stellen und die Originalnachweise beifügen.

7 Antworten

DaViam 06.10.2025 | 14:07
Hallo, Ihr Familienangehöriger sollte einen Antrag auf Kontenklärung stellen (V0100, V0410 sowie evtl. V0800). Im Antrag wird nach Zeiten im Ausland konkret gefragt. Evtl ist die nächste Rentenberatungsstelle oder das Versicherungsamt behilflich beim Ausfüllen.
Tomam 06.10.2025 | 14:47
Experte/in schrieb

Guten Tag Tom,

ausländische Arbeitszeiten können zum deutschen Versicherungskonto berücksichtigt werden, wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder der Staat zur EU bzw. zum EWR gehört.

Dafür müsste Sie einen Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) stellen und die Originalnachweise beifügen.

Danke für ihre Antwort, Sicher kann man dies auch über das Online Kundenportal der deutschen Rentenversicherung einreichen. Sozialversicherungsabkommen sollte sicher bestehen, das Land ist heute Mitglied der EU, damals von wann die Arbeitszeiten sind war es noch nicht EU-Mitglied. Wie müssen die Arbeitsnachweise gesendet werden ? Eine Kopie des Originals ? Übersetzt, beglaubigt ?
Mondkindam 06.10.2025 | 15:01
Tom schrieb

Danke für ihre Antwort,

Sicher kann man dies auch über das Online Kundenportal der deutschen Rentenversicherung einreichen.

Sozialversicherungsabkommen sollte sicher bestehen, das Land ist heute Mitglied der EU, damals von wann die Arbeitszeiten sind war es noch nicht EU-Mitglied.

Wie müssen die Arbeitsnachweise gesendet werden ? Eine Kopie des Originals ? Übersetzt, beglaubigt ?

Wir brauchen grds. keine beglaubigte Kopie und auch keine Übersetzung. Der ausländischen Versicherungsträger verlangt aber im Normalfall eine beglaubigte Kopie. Daher ist es einfacher Sie stellen den Antrag bei einer Beratungsstelle oder auf der Gemeinde, dort wird dann auch die Beglaubigung gemacht. Arbeitsbuch hört sich nach Osteuropa an. Ist Ihr Familienangehöriger evtl. Vertriebener-/Spätaussiedler ?
Guter Rat!am 06.10.2025 | 15:37
Tom schrieb

Danke für ihre Antwort,

Sicher kann man dies auch über das Online Kundenportal der deutschen Rentenversicherung einreichen.

Sozialversicherungsabkommen sollte sicher bestehen, das Land ist heute Mitglied der EU, damals von wann die Arbeitszeiten sind war es noch nicht EU-Mitglied.

Wie müssen die Arbeitsnachweise gesendet werden ? Eine Kopie des Originals ? Übersetzt, beglaubigt ?

Sollte es um polnische Zeiten gehen, kann ich nur raten, einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren und dort mit dem Arbeitsbuch einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Leider machen Sie ja unnötig ein Geheimnis um das entsprechende Land.
Schadeam 06.10.2025 | 17:35
Man kann auch im anderen Land direkt einen Kontoauszug anfordern und den nach Erhalt der DRV vorlegen. Das funktioniert in aller Rgel gut wenn ausländische Mitbürger immer mal in den Ferien für 2-4 Wochen in der alten Heimat sind. z.B. in Italien, in Portugal.....hatte das auch schon aus Bulgarien, Ungarn und den baltischen Staaten.....kann manchmal die unbürokratischste Lösung sein, vor allem wenn der andere Staat gut digitalisiert ist.
Tomam 20.02.2026 | 14:58
Experte/in schrieb

Guten Tag Tom,

ausländische Arbeitszeiten können zum deutschen Versicherungskonto berücksichtigt werden, wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder der Staat zur EU bzw. zum EWR gehört.

Dafür müsste Sie einen Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) stellen und die Originalnachweise beifügen.

Ich habe die Nachweise der zuständigen Deutschen Rentenversicherung gesendet, und sie haben mir geschrieben das sie die Nachweise zum Ausländischen Rentenversicherungsträger gesendet haben um von denen eine Bestätigung der Zeiten zu erhalten um sie meinem Deutschen Rentenkonto anrechnen zu können ( Das wäre hilfreich um nicht 2. Rentenanträge in 2. Verschiedene EU Länder stellen zu müssen ) aber seit mehr als 3. Monate habe keine Antwort mehr erhalten. Wie muss ich jetzt vorgehen ?
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