Hallo Heinz
entgegen meiner vorherigen Antwort muss ich mich korrigieren.
Da Sie nach einer eigenen Betriebsrente fragen, aus welcher in Ihrem Todesfall eine Hinterbliebenenleistung entsteht muss die Antwort natürlich lauten, dass diese nicht angerechnet wird.
Eine Hinterbliebenenleistung welche aus einer Betriebsrente resultiert, wird nicht auf die Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.