Hallo Hanna,
grundsätzlich sind alle ausländischen Renten anzurechnendes Einkommen und wirken sich dadurch auf die Höhe der Hinterbliebenenrenten aus.
Bezüglich der Krankenkassenbeiträge müssten Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
ja, der Urlaubsbonus zählt als Einkommen, jedoch nur soweit er zu einer Alterspension aus Belgien gezahlt wird.
Bei einem gleichzeitigen Bezug von Alters- und Hinterbliebenenpension aus Belgien wird auch nur eine einzige Urlaubsgeldzahlung geleistet und dann wird der Urlaubsgeldbetrag im Verhältnis aufgeteilt und nur im Rahmen der Zugehörigkeit zur Alterspension au die deutsche Witwenrente angerechnet.
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grundsätzlich sind alle ausländischen Renten anzurechnendes Einkommen und wirken sich dadurch auf die Höhe der Hinterbliebenenrenten aus.
Bezüglich der Krankenkassenbeiträge müssten Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden.
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ja, der Urlaubsbonus zählt als Einkommen, jedoch nur soweit er zu einer Alterspension aus Belgien gezahlt wird.
Bei einem gleichzeitigen Bezug von Alters- und Hinterbliebenenpension aus Belgien wird auch nur eine einzige Urlaubsgeldzahlung geleistet und dann wird der Urlaubsgeldbetrag im Verhältnis aufgeteilt und nur im Rahmen der Zugehörigkeit zur Alterspension au die deutsche Witwenrente angerechnet.
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