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Experten-Antwort

Anrechnung belgischer Invaliditätsrente und einmalige Urlaubsbonus auf deutsche Witwenrente

von Hanna26.03.2025 | 06:49
287 Ansichten
4 Antworten
Wird eine belgische Invaliditätsrente hier in Deutschland auf die deutsche Witwenrente angerechnet? 2.Frage Belgien zahlt einmal jährlich allen Rentnern einen Urlaubsbonus aus. Wird dieses Urlaubsgeld ebenfalls auf die Witwenrente angerechnet? 3. Frage Da auf ausländische Renten deutsche Krankenkassen - Beiträge fällig sind, dürfen die Krankenkassen auch Beiträge vom Urlaubsbonus verlangen? Gruß Hanna

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 26.03.2025 | 07:14

Hallo Hanna,

 

grundsätzlich sind alle ausländischen Renten anzurechnendes Einkommen und wirken sich dadurch auf die Höhe der Hinterbliebenenrenten aus. 

 

Bezüglich der Krankenkassenbeiträge müssten Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Experten-Antwortam 26.03.2025 | 08:18

ja, der Urlaubsbonus zählt als Einkommen, jedoch nur soweit er zu einer Alterspension aus Belgien gezahlt wird.

 

Bei einem gleichzeitigen Bezug von Alters- und Hinterbliebenenpension aus Belgien wird auch nur eine einzige Urlaubsgeldzahlung geleistet und dann wird der Urlaubsgeldbetrag im Verhältnis aufgeteilt und nur im Rahmen der Zugehörigkeit zur Alterspension au die deutsche Witwenrente angerechnet.

2 Antworten

Hannaam 28.03.2025 | 08:04
Experte/in schrieb

ja, der Urlaubsbonus zählt als Einkommen, jedoch nur soweit er zu einer Alterspension aus Belgien gezahlt wird.

 

Bei einem gleichzeitigen Bezug von Alters- und Hinterbliebenenpension aus Belgien wird auch nur eine einzige Urlaubsgeldzahlung geleistet und dann wird der Urlaubsgeldbetrag im Verhältnis aufgeteilt und nur im Rahmen der Zugehörigkeit zur Alterspension au die deutsche Witwenrente angerechnet.

Danke zunächst für Ihre Antwort. Ich verstehe nicht wirklich alles, sorry. Was bedeutet "im Rahmen der Zugehörigkeit?" Bei einer Invaliditätsrente aus Belgien beziehungsweise Invaliditätsentschädigung handelt es sich nicht um eine Altersrente oder Alterspension ! Es wird von der belgischen Krankenkasse als Entschädigung wegen Behinderung gezahlt. Das ist ein europäisches Recht seit 2009. Diese Entschädigung wird höchstens gezahlt bis zum gesetzlichen Pensionsalter bzw. Rentenalter. Das ist in Belgien mit 65 Jahren. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
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