Hallo Bea,
bei der Witwenrente wird grundsätzlich nur eigenes Einkommen angerechnet. Hinterbliebenenrenten und Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (zum Beispiel Witwen-/Witwerrenten oder -pensionen oder die betriebliche Altersvorsorge des Verstorbenen) gehören nicht dazu und müssen daher auch nicht angegeben werden.