Die Witwenrente würde 60 Prozent der Versichertenrente betragen, die der verstorbene Ehemann bezogen hat (also ca. 600 Euro).
Die Betriebsrente wird auf die Witwenrente nicht angerechnet.
Die eigene Altersrente der Ehefrau wird grundsätzlich auf die Witwenrente angerechnet.
Da diese jedoch unter dem Freibetrag (755,30 Euro in den alten Bundesländern) liegt, kommt es auch hier zu keiner Kürzung der Witwenrente.
Die eigene gesetzliche Rente der Ehefrau wird selbstverständlich weiterhin gezahlt.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/
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