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Experten-Antwort

Anrechnung der Abfindung auf EM Rente

von Gerundio22.03.2013 | 11:03
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Ich beziehe seit 3 Jahren eine halbe EM Rente. Im Herbst 2012 haben der AG und ich auf Anraten des Arbeitsgerichts beschlossen, dass ich meinen Job aus gesundheitlichen Gründen zum 31.01.2013 verliere, ich habe dafür eine Abfindung erhalten (ich habe 50% Behinderung). Die Abfindung habe ich Ende Januar 2013 it meiner letzten Gehaltsabrechnung erhalten. Jetzt werden von der Rentenversicherung die Hinzuverdienstgrenzen geprüft, mein fruherer AG hat die Abfindung auf das Formular mit angegeben( Mit der Bezeichnung SZ, wahrscheinlich heißt das Schlusszahlung). Kann die Abfindung auf die halbe EM Rente angerechnet werden? Wenn ja wie lange? Auf das Arbeitslosengeld wurde sie nicht angerechnet. Seit 01.02.2013 beziehe ich Arbeitslosengeld bzw. bald Krankengeld. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerundio,

eine Abfindung wegen Beendigung eines vor Rentenbeginn bestehenden Beschäftigungsverhältnisses wird nicht im Rahmen des § 96a Sozialgesetzbuch VI auf die laufende Rentenzahlung angerechnet.

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3 Antworten

Sonniam 22.03.2013 | 21:10
Hallo So wie ich verstanden habe bekommt sie aber doch ne halbe EMR und da wird ne Abfindung nicht drauf an gerechnet.Bekommt man bei der halben denn noch ALG oder KG dazu wie geht das ? Ich bekommedie volle EMR ab 1.2.2011 rückwirkend bis 31.1. 2015 und habe meine Arbeit noch.Wenn wir den Vertrag auflösen wird mir doch Urlaub ausgezahlt zusätzlich 5 bei 50% wird das angerechnet ?Das wären nur 1200 Euro ca und 800 Euro wurden mir damals bei den monatlichen Vorschuß zuviel aus gezahlt also würde ich unter 450 Euro bekommen das andere wurde ja damals normal steuerlich ab gerechnet .Könnte ich das Geld behalten weil ich ja jetzt 450 Euro im Monat verdienen kann? Entschuldige wenn ich es hier mit rein geschrieben habe aber ich denke es ist ähnlich und betrifft ausser die Vorschußzahlung vielen wenn die wegen der EMR den Arbeitsvertrag auflösen.Ich bin aber nur von einen Jahr aus gegangen oder wie lange bekommt man die Urlaubsabgeltung müßte ich das bis Ende März klar machen um nicht ein Jahr zu verlieren?
Gerundioam 23.03.2013 | 10:01
Zitat von Sonni anzeigenausblenden
Hallo Sonni, Du hast meine Frage richtig verstanden. Ich beziehe bereits eine halbe EMR und müßte jetzt wissen ob sie angerechnet wird auf die Abfindung. Das heißt die Abfindung war nicht vor der Rente sondern während den Bezug der Rente. Ich werde es ja erfahren, nämlich dann wenn sie mir angerechnet wird. Wäre aber schön es vorher zu wissen. Zu Deinen Fragen, kann ich Dir folgendes sagen: ALG bekomme ich, sogar ohne Sperre. 60% von meinem netto den ich bei der Teilzeitarbeit hatte. Krankengeld soll es laut Krankenkasse nur geben wenn die Erkrankung schlimmer ist als vor der Arbeitslosigkeit (die Krankenkasse ist dabei zu prüfen ob es so ist ). Ansonsten gibt es Arbeitslosengeld auch während ich krank bin. Bei Deinen anderen Fragen habe ich leider auch keine Ahnung. Viele Grüße
Gerundioam 23.03.2013 | 09:46
Hallo Experte/in, danke für die Antwort, sie hilft mir aber leider nicht weiter. Ich bekomme bereits eine halbe EMR und habe während den Bezug einer halben EMR meinen Teilzeit Job verloren und somit eine Abfindung bekommen. Wie sieht es denn dann aus mit der Anrechnung? Vielen Dank
Deutsche Rentenversicherung
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