Hallo lexa,
die Rechtsgrundlage für die Anrechnung der BG-Witwenrente auf die Witwenrente aus der Rentenversicherung ist § 93 SGB VI. Nach dieser Vorschrift dürfen beide Renten zusammen einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreiten. Wird der Grenzbetrag überschritten, dann wird die Differenz von der Witwenrente aus der Rentenversicherung abgezogen. Die genaue Berechnung finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. Sie können sich den Bescheid auch gerne in einer unserer Beratungsstellen erklären lassen (Adressen in der linken Menüleiste).
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