Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnung der gezahlten Abfindung auf die Erwerbsminderungsrente

von Ela24.08.2023 | 04:46
292 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen Team Ihre Vorsorge, Mein Mann ist durch eine unheilbare und schwerverlaufende Krebserkrankung (kleinzelliges Brochialkarzinom) Seit einem Jahr krankgeschrieben. Er hat jetzt mir seinem Arbeitgeber einen Auslösungsvertrag zum Ende August gemacht mit Zahlung einer Abfindung nach §§ 9,10 des Kündigungsschutzgesetz. Jetzt haben wir die Erwerbsminderungsrente beantragt (da ein arbeiten nicht mehr möglich sein wir). Diese Erwerbsminderungsrente zu 100% wird wahrscheinlich rückwirkend gezahlt. 1.Wird die gezahlte Abfindung bei der Erwerbsminderungsrente angerechnet? 2. Sollte die Rente rückwirkend gezahlt werden, kann dann der Arbeitgeber den Bereits unterzeichneten Aufhebungsvertrag rückgängig machen und somit eine Rückzahlung der Abfindung fordern? Für eine Antwort bin ich ihnen sehr dankbar mit freundlichen Grüßen Ela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ela,
eine Abfindung zählt regelmäßig nicht als Arbeitsentgelt, wenn sie als Entschädigung und somit als Ausgleich für die mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Nachteile gezahlt wird, insbesondere also für den Verlust des Arbeitsplatzes. Hierzu gehören in erster Linie Abfindungen aufgrund der §§ 9 und 10 des Kündigungsschutzgesetzes. 

Die Rückgängigmachung des Aufhebungsvertrages ist eine arbeitsrechtliche Frage, die im Rahmen dieses Forums nicht geklärt werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

DRVam 24.08.2023 | 05:33
Zu 1) nach Ihren gemachten Angaben, Nein Zu 2) Ist eine Frage aus dem Arbeitsrecht, hat hier nichts zu suchen und kann die RV nicht beantworten
Achtung!am 24.08.2023 | 06:06
Achtung der User @DRV schreibt unter fremden, schon von Stammusern genutzten Namen und hat kein ausreichendes rentenrechtliches Wissen, daher sind seine Antworten grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen. Er ist ein Mensch ohne Anstand und will hier nur provozieren.
Verachtungam 24.08.2023 | 06:23
Der einzige, der hier ständig und permanent nervt und provoziert, ist User „Achtung“ oder wie er sich auch immer nennen mag. Ist wohl ein psychisches Problem…
Achtung!am 24.08.2023 | 08:04
Jetzt schreibt er schon unter „Verachtung“ , damit er sich anonym weiter austoben kann. Zum Fremdschämen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026