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Experten-Antwort

Anrechnung der Hinterbliebenenrente auf eigene Rente

von Elisabeth11.07.2012 | 08:28
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4 Antworten

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Stehe vor der Überlegung in Altersrente ab April 2016 oder in eine frühere Rente zu gehen. Meine Bruttoaltersrente würde 1.060 Euro betragen - wie wird übersteigende Betrag des Freibetrages nunmehr berechnet - werden auch hier 40% angerechnet? zum Beispiel 1.060 ./. Freibetrag = verbleibender Betrag davon 40% gibt es hier einen Unterschied der Anrechnung zwischen Altersrente und früherer Rente mit Abzügen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

der Berechnung von "oder so" kann ich mich nur anschließen. Etwas verwirrend könnte vielleicht die Aussage sein:"Die max. 60% der Brutto-H-Rente würden hier um 68,22 EUR geschmälert." Die H-Rente wird zu 100 % gezahlt. Berechnet wird sie aus maximal 60 % der Versichertenrente.

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3 Antworten

oder soam 11.07.2012 | 08:46
Von einer Rente (egal ob Alter oder EM, ob vorzeitig oder nicht) werden, bei RB ab 2010, pauschal 14% von der Bruttoanwartschaft (ggf. nach Abschlag) in Abzug gebracht (entspricht etwa den Abzügen für KV/PV und fiktiver Steuerbelastung - vgl. 40% bei Arbeitsentgelt). Von dieser fiktiven Nettorente wird dann der jew. gültige Freibetrag in Abzug gebracht. Was dann noch bleibt wird zu 40% auf die Brutto-Hinterbliebenenrente angerechnet. Bsp.: Brutto-Rente 1060 EUR echtes Netto: (abzgl. 10,15% KV/PV) 952,41 EUR fiktives Netto: (abzgl. 14%) 911,60 EUR abzgl. Freibetrag (7/12 West): 741,05 EUR bleiben 170,55 EUR davon 40%: 68,22 EUR Die max. 60% der Brutto-H-Rente würden hier um 68,22 EUR geschmälert.
Mitleseram 11.07.2012 | 13:00
Zitat von Schießl Konrad anzeigenausblenden
Weil der Experte (oder die Expertin?) entsprechend den Grundsätzen dieses Forums schnell und unkompliziert helfen soll. Beiträge wie der von Ihnen mit Antworten auf nicht gestellte Fragen ziehen den Thread hingegen nur unnötig in die Länge und tragen m. E. nur zur Verwirrung bei.
Schießl Konradam 11.07.2012 | 12:48
Erfreulich dass einmal 8,2 % 1,95% Kr./Pfl. mit 10,15% genannt werden. Auch wenn es rechnerisch das Gleiche ist, warum nennt man den anrechnungsfreien Betrag mit 7/12. Ist doch das 26,4fache des jeweils geltenden Rentenwertes, derzeit 28,07. Früher galt ja für diese Berechnung die Nettorente minus 3%.Für andere Bruttobeträge minus 40%, etc. Warum nennt der Experte die Prozentsätze in dieser unterschiedlichen Form hier nicht, bzw. gibt Hinweise auf vorhandene Tabelle, die es ja früher gab ?
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