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Anrechnung der Inflationsausgleichsprämie auf Vollwaisenrente

von Vollwaise23.03.2023 | 13:59
481 Ansichten
6 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben einen Mitarbeiter, der Vollwaisenrente bezieht und dementsprechend begrenzt hinzuverdient. Kann er zusätzlich einen Inflationsausgleich bekommen, ohne dass dieser auf die Vollwaisenrente angerechnet wird? Oder zahlt der Arbeitgeber den Ausgleich und im Endeffekt zwackt es die Rentenversicherung ein, weil sie die Vollwaisenrente dann entsprechend kürzt.

6 Antworten

Schadeam 23.03.2023 | 14:48
Bei Waisenrenten gibt es doch seit Jahren keine Verdienstgrenzen mehr - so gesehen ist die Fragestellung nicht verständlich. Es kommt nur darauf an ob man sich in Ausbildung befindet.
Renteam 23.03.2023 | 14:52
1. Nein die Inflationsausgleichsprämie ist kein Arbeitsentgelt in dem Sinne des Hinzuverdienstes bzw. der Einkommensanrechnung 2. Bei Vollwaisenrenten bzw bei Waisenrenten allgemein gibts seit 2015 keine Einkommensabrechnung mehr :O
Vollwaiseam 23.03.2023 | 14:58
Der Mitarbeiter hat vom Sachbearbeiter seiner Vollwaisenrente die Auskunft bekommen, dass a. er nur bis 1248,- EUR hinzuverdienen darf b. die Inflationsausgleichsprämie, sollte er sie bekommen, voll auf die Renten angerechnet wird. Dazu hätte ich gerne eine rechtsverbindliche Einschätzung.
Mikeam 23.03.2023 | 15:05
Vollwaise schrieb

Der Mitarbeiter hat vom Sachbearbeiter seiner Vollwaisenrente die Auskunft bekommen, dass

a. er nur bis 1248,- EUR hinzuverdienen darf

b. die Inflationsausgleichsprämie, sollte er sie bekommen, voll auf die Renten angerechnet wird.

Dazu hätte ich gerne eine rechtsverbindliche Einschätzung.

Alles Quatsch. Wenden Sie sich an ihren Sachbearbeiter, wenn sie das schwarz auf weiß nach Hause tragen wollen. Oder verdienen Sie einfach dazu, so viel sie wollen, und Sie werden sehen, dass nichts passiert.
-am 23.03.2023 | 15:27
Hallo Vollwaise, seit 2015 wird Einkommen nicht mehr auf Waisenrenten angerechnet. Die von Ihnen genannte Grenze von 1.248 Euro ist mir in dem Zusammenhang nicht bekannt. Handelt es sich tatsächlich um eine Vollwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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