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Anrechnung der Invalidenrente

von Ramona30.03.2009 | 17:11
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bezog seit meinem 23. Lebensjahr eine Invalidenrente in der DDR, bin aber 1988 nach einem Besuch in Westberlin geblieben. Wohnung habe ich in der DDR mit einer Freundin geteilt, sie hat sie übernommen. In Westberlin durchlief ich das Auffanglager, erhielt einen Ausweis, hatte aber noch DDR-Reisepass und reiste regelmäßig in die DDR ein. Erst nach der Wende erfuhr ich, daß die Invalidenrente weiter auf mein noch bestehendes DDR-Konto überwiesen wurde. Ein Rentenantrag in Westberlin wurde im Februar 1989 als unbegründet abgelehnt. Ich erhielt in dieser Zeit Sozialhilfe. (8 Monate ) von der Antragsstellung bis zum Bescheid. Später fing ich an zu arbeiten. Im Zuge der Währungsunion bekam ich eine Aufforderung, mein Guthaben des DDR-Kontos abzuholen. Erst da erfuhr ich, daß die DDR-Rente weiter gezahlt wurde bis Dez. 1989, obwohl ich die Rentenkasse schriftlich informierte, daß ich meinen Hauptwohnsitz in WB habe. Nun habe ich um Kontenklärung gebeten, und mußte feststellen, daß seit meinem 1. Grenzübertritt August 1988 bis zum März 89 keinerlei Rentenversicherungszeit anerkannt wurde, obwohl ich ja Rente bezog. Eine DDR-Staatsbürgerschaft wurde mir nie aberkannt. Ist das nun etwas verzwickt oder habe ich Anspruch auf die Zurechnungszeit, immerhin fehlen jetzt 8 Monate. Danke für eventuelle hilfreiche Antworten, Ramona

2 Antworten

Invalidenrentenbezug nach der Übersiedlungam 31.03.2009 | 08:40
Nach DDR-Recht hätten Sie nach der Übersiedlung in die Bundesrepublik gar keinen Rentenanspruch mehr gehabt. Dass Sie jetzt diese 8 Monate zu Unrecht bezogener Rente auch noch als rentenrechtliche Zeit berücksichtigt haben wollen, finde ich schon ein starkes Stück. Diese Zeit wäre Ihnen bei rechtzeitiger Einstellung der Invalidenrente nach Bundesrecht ja auch nicht als Rentenbezugszeit angerechnet worden.
Ramonaam 31.03.2009 | 18:06
War das jetzt die Antwort des Experten?
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